Hallo P.B.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 67. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist nicht möglich.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie vorzeitig nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 14,4 % Abschlag in Anspruch nehmen. Ohne Abschlag kann diese Rentenart nach Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie ohne Abschlag nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Hier zählen nicht alle Versicherungszeiten mit. Anrechenbar wären beispielsweise Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie vorzeitig nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen. Ohne Abschlag kann die Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für diese Rentenart ist jedoch, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und das Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Welche Zeiten genau berücksichtigt werden, können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0051.html)
Den maßgebenden Rentenbeginn können Sie auch mit dem Rentenbeginnrechner ermitteln:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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