Hallo Anni,
die Einkommensanrechnung bei Erziehungsrenten richtet sich nach § 97 SGB VI.
Dabei ist es maßgebend, welche Bruttoeinkünfte Sie neben der Rente beziehen. Diese werden dann pauschal in Nettobeträge umgerechnet und mit einem Freibetrag verglichen. Dieser beträgt ab dem 01.07.2023 monatlich 992,64 €. Dazu kommt ggf. noch ein weiterer Freibetrag in Höhe von 210,56 € für jedes waisenrentenberechtigte Kind. Alle Beträge, die nun oberhalb des Freibetrages sind, werden zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet.
Genauere Angaben zu Ihrer Frage können hier im Forum pauschal leider nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Beratungsstelle.
Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen finden Sie auch in unserer Broschüre "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen"
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung