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Erziehungsrente und gemeinsames Sorgerecht

von Monika13.03.2009 | 10:48
1035 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bekomme Erziehungsrente für zwei Kinder und habe nun ein Baby bekommen für welches ich auch Erziehungsrente bekommen würde, weiß aber nicht ob sich der Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen darf und ob er das gemeinsame Sorgerecht haben darf, damit ich noch Erziehungsrente bekomme. Kann mir da jemand Auskunft geben? :o) Heiraten wollen wir nicht, soviel steht jedenfalls fest. Lieben Dank schon mal im Voraus Moni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von Paula.

3 Antworten

Falsches Forumam 13.03.2009 | 10:52
Hier sind Sie falsch.
Charlyam 13.03.2009 | 10:58
wieso soll @Monika hier falsch sein? Erziehungsrente ist eine Leistung der Rentenversicherung! Charly
Paulaam 13.03.2009 | 11:01
Hallo Monika, Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Erziehungsrente, wenn 1. ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist, 2. sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen (§ 46 Abs. 2), 3. sie nicht wieder geheiratet haben und 4. sie bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Sie erziehen ein eigenes Kind! Wer der Kindesvater ist, ist völlig unbedeutend. Auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht erziehen Sie das Kind. Paula
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