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Experten-Antwort

Erziehungsrente und Kapitallebensversicherung

von Michael-M16.12.2020 | 15:53
153 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine Erziehungsrente. Im Bezugszeitraum wird eine Kapitallebensversicherung fällig, Abschlussdatum 01.01.95. Fragen: 1. Wie erfolgt die Berücksichtigung der Außerrechnungsmäßigen/Rechnungsmäßigen Zinsen bei der Erziehungsrente genau, wenn die Versicherung an einem 01.12. fällig wird? Oder kommt es auf den Auszahlungstag an und wie soll ich diesen am besten legen, noch ins alte Jahr oder ins neue Jahr? 2. Macht es einen Unterschied, ob das Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr fließt oder in dem Monat, in dem ich das 60. Lebensjahr vollende? (Fällig wird die Versicherung am 1.12., 60 werde ich am 15.12., ich würde dann aber ggf. die Auszahlung nach den 15.12. schieben.) Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael-M,

sofern für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gilt (Eheschließung mit der verstorbenen versicherten Person nach dem 31.12.2001), können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.

Bei Auszahlung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind alle in der Auszahlung enthaltenen Zinsen auf Sparanteile als Vermögenseinkommen auf die Erziehungsrente anzurechnen. Diese rechnungsmäßigen (garantierten) Zinsen und außerrechnungsmäßigen Zinsen werden vom Versicherungsunternehmen entsprechend bescheinigt; die Anrechnung erfolgt aufgeteilt auf 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat.

Zu 2.

Da die Anrechnung für 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat erfolgt, macht es für die Einkommensanrechnung keinen Unterschied, wann im Dezember an Sie ausgezahlt wird. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen bzw. Auswirkungen in anderen Bereichen können wir leider keine Aussagen treffen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

W°lfgangam 16.12.2020 | 19:27
Hallo Michael, bei einer Erziehungsrente nach 'altem' Hinterbliebenenrecht wäre die Antwort einfach = zählt überhaupt nicht als Einkommen zur Anrechnung bei der Erziehungsrente, weder Kapitalauszahlung noch Zinsen. Wahrscheinlich ist bei Ihnen das 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ...und da ist jede Frage so kurz vor Jahresende einfach zu spät gestellt, um da im Detail in die Anrechnungsvorschriften einzusteigen. Ein andere User oder auch Experte könnte dazu vielleicht noch spontan eine zielführende Antwort aus dem Ärmel schütteln ...abwarten. Gruß w.
Frau B.am 22.12.2020 | 16:23
Zitat von Frau B. anzeigenausblenden
Hallo Michael-M, sofern für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gilt (Eheschließung mit der verstorbenen versicherten Person nach dem 31.12.2001), können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: Zu 1. Bei Auszahlung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind alle in der Auszahlung enthaltenen Zinsen auf Sparanteile als Vermögenseinkommen auf die Erziehungsrente anzurechnen. Diese rechnungsmäßigen (garantierten) Zinsen und außerrechnungsmäßigen Zinsen werden vom Versicherungsunternehmen entsprechend bescheinigt; die Anrechnung erfolgt aufgeteilt auf 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat. Zu 2. Da die Anrechnung für 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat erfolgt, macht es für die Einkommensanrechnung keinen Unterschied, wann im Dezember an Sie ausgezahlt wird. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen bzw. Auswirkungen in anderen Bereichen können wir leider keine Aussagen treffen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, ich hätte da auch noch eine Frage dazu .... Wenn ich eine Kapitallebensversicherung im September 2020 ausgezahlt bekommen habe, mein Ex Man Ende Oktober 2020 verstorben ist . Bekomme ich dann auch so die Zinsen als Einnahme angerechnet , oder sogar die ganze Summe der LV ? Vielen Dank bereits im Voraus .... Lg Frau B:
... also LV war von lange vor 2005 abgeschlossen ...
Frau B.am 22.12.2020 | 15:56
Hallo, ich hätte da auch noch eine Frage dazu .... Wenn ich eine Kapitallebensversicherung im September 2020 ausgezahlt bekommen habe, mein Ex Man Ende Oktober 2020 verstorben ist . Bekomme ich dann auch so die Zinsen als Einnahme angerechnet , oder sogar die ganze Summe der LV ? Vielen Dank bereits im Voraus .... Lg Frau B:
Forenregelnam 22.12.2020 | 19:58
Zitat von Frau B. anzeigenausblenden
Hallo Michael-M, sofern für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gilt (Eheschließung mit der verstorbenen versicherten Person nach dem 31.12.2001), können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: Zu 1. Bei Auszahlung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind alle in der Auszahlung enthaltenen Zinsen auf Sparanteile als Vermögenseinkommen auf die Erziehungsrente anzurechnen. Diese rechnungsmäßigen (garantierten) Zinsen und außerrechnungsmäßigen Zinsen werden vom Versicherungsunternehmen entsprechend bescheinigt; die Anrechnung erfolgt aufgeteilt auf 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat. Zu 2. Da die Anrechnung für 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat erfolgt, macht es für die Einkommensanrechnung keinen Unterschied, wann im Dezember an Sie ausgezahlt wird. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen bzw. Auswirkungen in anderen Bereichen können wir leider keine Aussagen treffen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, ich hätte da auch noch eine Frage dazu .... Wenn ich eine Kapitallebensversicherung im September 2020 ausgezahlt bekommen habe, mein Ex Man Ende Oktober 2020 verstorben ist . Bekomme ich dann auch so die Zinsen als Einnahme angerechnet , oder sogar die ganze Summe der LV ? Vielen Dank bereits im Voraus .... Lg Frau B:
Wenn Sie eine eigene Frage an eine andere hängen, können Sie unter Umständen lange warten bis eine entsprechende Antwort kommt, da die Expertenantwort schon vorliegt. Besser wäre es einen neuen, eigenen Thread zu eröffnen.
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