Hallo Wensy,
für einen entsprechenden Leistungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung käme es zunächst darauf an, ob sie die entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen. Diese sind erfüllt, wenn Sie bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erreicht haben.
Als Wartezeit bezeichnet man die für die jeweilige Rentenart erforderliche Mindestversicherungszeit (§ 34 Abs. 1 SGB VI). Die 15 Jahre setzen sich aus 180 Kalendermonaten anrechenbaren Beitragszeiten (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge) und Ersatzzeiten zusammen. Gegebenenfalls kommen noch Wartezeitmonate aus Versorgungsausgleich, Rentensplitting oder geringfügiger Beschäftigung hinzu.
Alternativ sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch dann erfüllt, wenn bei Antragstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird.
Darüber hinaus sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für überlebende Ehegatten erfüllt, die im Zeitpunkt der Antragstellung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, z. B. teilweiser Erwerbsminderung, Anspruch auf große Witwen- oder Witwerrente nach § 46 SGB VI haben (§ 11 Abs. 3 SGB VI). Diese Regelung bedeutet, dass auch nichtversicherte Personen Leistungen zur Teilhabe erhalten können. Sie gelten dann – nur für das Rehabilitations- und Teilhaberecht – als Versicherte. Die verminderte Erwerbsfähigkeit muss aber beim überlebenden Ehegatten der alleinige Grund für den Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente sein.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 11 Abs. 2a SGB VI darüber hinaus auch dann erfüllt, wenn
– ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen wäre oder
– diese Leistungen unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung erforderlich sind.
Im Zweifel sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.
Hinsichtlich eventueller Leistungsansprüche bei der Agentur für Arbeit sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.