Hallo Maja,
da sind ja ein paar interessante Beiträge eingegangen. In der Wirkung laufen sie auf eine Aussage hinaus: Verfügen Sie nur über die Rente und das Kindergeld, ist die Rente zwar immer noch steuer-pflichtiges Einkommen, wohl aber werden in Anbetracht der Einkommenshöhe keine Steuern fällig.
Die genauen Zahlen von Schiko sind nicht ohne weiteres auf alle Zeiten Ihres Rentenbezugs anwend-bar; er bezieht sich auf die Situation ab Juli 2009. In Anbetracht dessen, dass die Abweichungen für die Vergangenheit im Verhältnis zu Ihrem Einkommen aber auch kein anderes Ergebnis herbeiführen, kein Problem.
Wenn Sie mehr zum Thema Steuern wissen möchten, wenden Sie sich bitte an die einschlägigen Steuerexperten, insbesondere Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Finanzamt.