Hallo ramona1234,
der Anspruch auf Erziehungsrente setzt voraus, dass Sie ein minderjähriges Kind erziehen.
Solange die Erziehung und Fürsorge für Ihren minderjährigen Sohn weiterhin bei Ihnen liegt, ist der Auslandsaufenthalt kein Hinderungsgrund für den Anspruch auf Erziehungsrente.