Guten Tag,
Sie können in 2029 die Weiterbewilligung Ihrer Erziehungsrente beantragen.
Solange es in den nächsten Jahren keine gegenteiligen Gesetzesänderungen gibt, Sie nicht wieder heiraten, und Sie weiterhin in häuslicher Gemeinschaft für ein Kind sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wird Ihnen die Erziehungsrente weiterbewilligt werden.
Verbindliche Auskünfte kann Ihnen die Rentenabteilung dazu selbstverständlich nicht geben, da sich sowohl Ihre Situation als auch die Rechtslage in den nächsten vier Jahren verändern könnte.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung