Hallo yvgen,
ja, soweit Sie die übrigen Voraussetzungen für den Bezug einer Erziehungsrente weiterhin erfüllen, Sie also insbesondere nicht wieder geheiratet haben, können Sie auch weiterhin eine Erziehungsrente beanspruchen. Kinder, die nach dem Tod des (früheren) Ehegatten/Lebenspartners geboren und erzogen werden und Kinder, die keine Verbindung zum Verstorbenen haben, können nämlich ebenso einen Anspruch auf Erziehungsrente begründen.