Hallo Ursi,
grundsätzlich können Erziehungszeiten nur anerkannt werden, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgt ist.
Es gibt ein paar Ausnahmen von diesem Grundsatz, beispielsweise wenn es durch eine Entsendung des deutschen Arbeitgebers ins Ausland zu einer dortigen Erziehung kam.
Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (vulgo "Mütterrente") erhalten Personen, die bereits eine Rente beziehen, in der für den 12. bzw. 24. Monat nach Ablauf des Geburtsmonats Erziehungszeiten berücksichtigt sind.
Nach Ihrer Schilderung kommen beide Optionen für Sie nicht in Betracht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.