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Experten-Antwort

Erziehungszeit Anerkennung für die Rente

von Ursi08.12.2025 | 20:16
201 Ansichten
5 Antworten
Mein Sohn wurde in Singapur geboren und mit 4,5 Jahren sind wir wieder zurück nach Deutschland. Mein Mann war für eine französische Firma tätig. Ich bekomme keine Mütterrente

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2025 | 09:10

Hallo Ursi,
grundsätzlich können Erziehungszeiten nur anerkannt werden, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgt ist.
Es gibt ein paar Ausnahmen von diesem Grundsatz, beispielsweise wenn es durch eine Entsendung des deutschen Arbeitgebers ins Ausland zu einer dortigen Erziehung kam.
Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (vulgo "Mütterrente") erhalten Personen, die bereits eine Rente beziehen, in der für den 12. bzw. 24. Monat nach Ablauf des Geburtsmonats Erziehungszeiten berücksichtigt sind.
Nach Ihrer Schilderung kommen beide Optionen für Sie nicht in Betracht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Au weiaam 08.12.2025 | 20:21
Ja, genau so ist es.
Und jetzt ? am 08.12.2025 | 22:09
Ja, und weiter ?
Schadeam 08.12.2025 | 23:14
Die Erziehung in D ist Vorausgestzt oder zumindest ein Zusammenhang mit einem deutschen Arbeitgeber. Aber warum sollte in D Kinderzeiten anerkannt werden wenn jemand in Asien lebtweil er von einer französischen Firma dort hingeschicktwurde. Zahlmeister weltweit ist die DRV nicht.
Corneliusam 09.12.2025 | 07:06
Vielen Dank Ursi, dass Sie uns darüber informieren.
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