Hallo Sonnenlicht,
bei einer Erwerbsminderungsrente sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
Aufgrund Kindererziehung werden Pflichtbeiträge erwirtschaftet. Pro Kind (Geburtsjahrgänge nach 1992) werden 36 Monate Pflichtbeiträge und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Jedoch können diese Zeiten nur für ein Elternteil beantragt werden. Bei einer gemeinsamen Erziehung beider Elternteile erhält grundsätzlich das Elternteil die Kindererziehungszeiten, der die Kindererziehung überwiegend übernommen hat.
Unter Überwiegend verstehen wir eine Erziehung von mehr als 50%. Insofern beide berufstätig waren, wird die Zuordnung anhand des Versicherungsverlaufes (Beschäftigungsumfang) festgelegt.
Um eine entsprechende Prüfung, der von Ihnen angegebenen Zeiträume und des Bescheides vornehmen zu können, bietet sich eine persönliche Beratung (innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist) an.
Hallo Sonnenlicht,
in Summe Ihrer beiden Beitrag kann ich Ihnen nur raten, Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einzulegen.
Mysteriös scheint mir die nicht bei Ihnen berücksichtigte Pflichtbeitragszeit wg. Pflegetätigkeit ... die allein reichen sollte, die Voraussetzungen für die 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor EM zu erfüllen.
Auch die Frage
> Ich glaube wir haben bei einem letzten Formular einen Fehler gemacht und gemeinsam erzogen angekreutz. Wir dachten es bezieht sich auf den Alleinerziehend ode rnicht...
klären Sie bitte mit der nächsten Beratungsstelle, ob da was verbasselt worden ist - Erziehungszeiten können nur einem Elternteil angerechnet werden, auch bei gemeinsamer Erziehung ist eine Wahl zu treffen, wohin damit.
Gruß
w.
PS: Klingt so, als hätten Sie den Rentenantrag allein gestellt/ohne vorausschauende Hilfe/Mitwirkung einer Beratungsstelle? Tja ...
Hallo,
also mit einem Widerspruch und der Übertragung der Erziehungszeiten durch meine Frau auf mich müsste sich alles regeln lassen?
Wir haben die Zeiten ansich geklärt gehabt bei Antragstellung vor Ort. Es wäre doch niemals ein Gutachten angefertigt worden wenn die Zeiten nicht geklärt worden wären oder doch?
Danke und Gruß
Sonnenlicht
Hallo chi,
danke für Ihre Antwort.
Die Erziehungszeiten sind nicht geschoben worden sondern sollten mir zugeteilt werden.
Von daher sind wir auch einigermaßen verwundert.
Gruss Sonnenlicht
Ich sehe da:
– 4/2013 bis 7/2014, macht 16 Monate;
– 1/2017 bis 4/2018, macht 16 Monate.
Zusammen 32 Monate, wie im Bescheid genannt, also 4 zu wenig.
Was die Kindererziehungszeiten angeht, die können im nachhinein nicht beliebig hin- und hergeschoben werden. In einer gemischtgeschlechtlichen Ehe stehen sie vorrangig der Mutter zu; in Ihrem Fall hingegen geht es in erster Linie danach, wer das Kind ausgetragen hat – wenn das Ihre Frau war und nicht Sie, erscheint die Zuordnung korrekt, wenn auch ungünstig im Rahmen des Rentenantrags.
Hallo,
die Widersprüche laufen und wir muss nun natürlich etwas Geduld haben.
Wir haben uns heute noch einmal Gedanken gemacht. Haben wir auch die Möglichkeit diese 4 Monate selber aufzufüllen?
Oder ist das nicht möglich?
Herzlichen Dank
Sonnenlicht
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.