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erziehungszeiten

von felida7507.04.2008 | 18:18
1182 Ansichten
2 Antworten
hallo! ich möchte mich darüber informieren, was genau zu "erziehungszeiten" zählt, was man darunter verstehen soll... ich muss ein dokument ausfüllen, um die versicherungslücken zu füllen und darin steht unter anderem, dass ich erziehungszeiten angeben soll... jetzt weiss ich aber nicht, ob diese erziehungszeiten zeitlich begrenzt sind, ob ich die komplette erziehungszeit angeben muss, also bis ich nach der geburt meines sohnes angefangen habe zu arbeiten, oder ob das nur 2-3 jahre sind, die ich angeben kann... ich hoffe, es kann mir jemand helfen! im vorraus schon mal danke!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.04.2008 | 18:29

Erziehungszeiten werden für Kinder in der Rente berücksichtigt. Um diese zu beantragen gibt es den Vordruck V 800. Aus diesem gehen alle Fragen und Antworten hervor. Beantragen Sie bei Ihrer Rentenstelle diesen Vordruck.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 07.04.2008 | 20:46
Den V800, wenn Du ihn nicht ohnehin schon vorliegen hast, bekommst Du hier innerhalb des Komplettpaktes Kontenklärung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15176/SharedDocs/de… Erziehungszeiten werden bis zum 10. Geburtstag Deines Kindes angerechnet. Die Erziehungszeiten gliedern sich in Kindererziehungszeiten (erste 36 Kalendermonate nach der Geburt; bei Geburten vor 1992 nur 12 Kalendermoante) und Berücksichtigungszeiten (restliche Zeit). Wenn Du ein Arbeitsverhältnis hast, wird die Zeit trotzdem angerechnet. Einschränkungen gibt es nur bei selbständiger Tätigkeit (keine Berücksichtigungszeiten) und bei Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (z.B. Beamte, berufständische Versorgung). Wenn Du jetzt einen Antrag stellst und Dein Kind ist noch nicht 10, wird zunächst nur die Zeit bis zu Deinem Antrag angerechnet, das heißt, Du mußt später nochmals einen Antrag stellen. Oder anders ausgedrückt, Kindererziehungszeiten können immer nur für die Vergangenheit angerechnet werden. Am einfachsten ist es deshalb, wenn man nicht aus anderen Gründen einen Antrag stellen muss (z.B. wegen Riesterrente, wegen Versorgungsausgleich), die Erziehungszeiten erst nach dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes zu beantragen, dann muss man nur einmal einen Antrag stellen.
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