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Experten-Antwort

Erziehungszeiten dem Vater zuordnen - negativen Bescheid anfechten

von Bernhard I.04.05.2023 | 10:46
713 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag. Es geht um Folgendes: Ich (Vater) möchte nachträglich Zeiträume als Kindererziehungszeit vormerken lassen. Die übereinstimmende Erklärung, dass die Kindererziehungszeit mir zugeordnet werden soll, haben meine Frau (Mutter) und ich damals leider nicht abgegeben. Zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes hat sich unsere Lebens- und Arbeitssituation wie folgt dargestellt: Wir befanden uns beide im Studium, außerdem waren wir immer wieder an der Hochschule als stud. Hilfskräfte geringfügig beschäftigt (ich häufiger als meine Frau). Außerdem habe ich in geringem Umfang als Musiklehrer an der Musikschule gearbeitet. Unsere wesentliche Beschäftigung/Ausbildung war aber unser Studium, wir beide waren Vollzeitstudenten (meine Frau später Vollzeit im Vorbereitungsdienst für Lehramt). Abgesehen von der Zeit unmittelbar nach der Geburt unseres Sohnes habe ich mich die ersten Jahre mehrheitlich um die Erziehung gekümmert. Zwar habe ich neben dem Studium mehr gearbeitet als sie, allerdings habe ich wesentlich länger und mit wesentlich geringerem wöchentlichen zeitlichen Aufwand als sie studiert, damit ich mich um das Kind kümmern und ihr damit den Rücken freihalten konnte. Mein Studium erstreckte sich vom WS 13/14 bis zum WS 21/22. Das meiner Frau vom WS12/13 bis WS18/19. Ab Februar '19 war meine Frau Vollzeit im Staatsdienst. Die DRV hat mir nun jedoch beschieden, dass die Zeiträume nicht als Kindererziehungszeit vorgemerkt werden könnten, da keine übereinstimmende Erklärung vorliegt und ich nach ihren Feststellungen das Kind in den Zeiträumen nicht überwiegend erzogen hätte. Meine Sachbearbeiterin sagte mir jedoch, ich solle unsere Studienzeiten über die Exmatrikulationsbescheinigungen nachweisen und außerdem unseren jeweiligen zeitlichen Aufwand für Kindererziehung, Studium und Jobs tabellarisch darlegen. Dann - so sagte sie - bestünde die reelle Chance, dass die Zeiträume mir als Kindererziehungszeit zugeordnet werden könnten. Also habe ich mal überschlagen, wie unsere Arbeitswochen in diesen Jahren so aussahen und das dann in Tabellenform gegossen. Wieviel Zeit wird denn für die Kindereziehung grob veranschlagt? In welchem Alter? Mit oder ohne KITA-Betreuung (halbtags oder ganztags)... Wer kann denn auf die Stunde genau sagen, welcher Elternteil in welchem Umfang Kindererziehung betrieben hat? Schwierig! Jetzt habe ich nochmals telefonisch Kontakt mit der DRV aufgenommen, um mich bzgl. der tabellarischen Auflistung beraten zu lassen. Diese Dame sagt mir nun jedoch, dass in Fällen, in denen sich die Kindererziehung nicht objektiv eindeutig (z.B. Frau arbeitet Vollzeit, Mann hat kein Einkommen) dem Vater zuordnen ließe, die Kindererziehungszeiten immer der Mutter zugeordnet würden. Das würde so aufgrund einer Weisung "von oben" entschieden und es würde wahrscheinlich sehr schwierig, das anzufechten. Ich habe ihr dann gesagt, dass mir meine Sachbearbeiterin den Nachweis über die Exmas sowie die tabellarische Auflistung des zeitlichen Aufwands für Studium, Erziehung und Jobs empfohlen hätte. Sie (die Dame von der Beratung) meinte dann, dass es sich hier höchstens um eine Einzelfallentscheidung handeln könne. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Vermutlich habe ich nur noch den einen Versuch, danach ist die Entscheidung final und das wäre ungerecht und finanziell für uns sehr ärgerlich. Soll ich externe Beratung in Anspruch oder einen Anwalt nehmen? Beste Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard I.,

sofern keine gemeinsame Erklärung zur Zuordung der Kindererziehungs- /Berücksichtigungszeiten fristgerecht abgegeben wurde, erfolgt die Zuordung grundsätzlich zur Mutter wie es gesetzlich geregelt ist. Bei abweichenden Anträgen ist immer eine Einzelfallentscheidung durch den Rentenversicherungsträger zu treffen.

Hierfür sind von Ihnen wahrheitsgemäße Angaben zum Umfang der Kindererziehung abzugeben.

Sollten Sie nicht mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers übereinstimmen, steht Ihnen nach Erhalt des Bescheides der Rechtsweg mit Widerspruch und ggf. anschließendem Klageverfahren offen.

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9 Antworten

Feliam 04.05.2023 | 10:51
Es geht im Prinzip darum, wer sich überwiegend (bedeutet mehr als die Hälfte) um die Kinder gekümmert hat. Deshalb die Aufstellung, die Ihnen ans Herz gelegt wurde. Wenn Sie sich beide einig sind, dürfte das doch kein Problem sein. Das bei unklarer Verteilung die Erziehungszeiten der Mutter zugeordnet werden, kommt nicht von oben, sondern ist Gesetz. Wichtig ist, dass die Zuordnung zu Ihnen, dem Vater, auch sinnvoll ist, weil Ihnen evtl. noch Versicherungszeiten fehlen, Sie früher in Rente gehen oder sonstiges. Sonst könnte man sich den ganzen Aufwand sparen.
DRVam 04.05.2023 | 16:15
Ganz wichtig ist vor allem das Ziel, dass Sie mit der Zuordnung der Kinderziehungszeiten zum Vater erzielen wollen, sonst können Sie sich besser den ganzen Aufwand, mit ungewissem Ausgang, auch gleich sparen.
KSCam 04.05.2023 | 17:50
Auch ich denke es sollte überlegt werden was das Ziel der Aktion ist. Solange Sie und Ihre Partnerin etwa gleich alt sind und beide zusammen leben, ist es doch eigentlich schurzpiepegal auf welchem Bankkonto die ungefähr 100 € an Mehrrente landen. Bei einer Scheidung wäre es wegen des Versorgungsausgleichs auch egal. Und wer von beiden länger lebt und die Rente damit länger abgreift, weiß eh keiner. Wenn es "nur ums Prinzip" geht, lassen Sie diese bürokratieaufwändige Aktion besser bleiben - ansonsten dürfen Sie natürlich gerne Romane verfassen wie Arbeit, Studium und Kindererziehung sich jeweils (angeblich) verteilt haben und warten ab ob die DRV Sachbearbeitung im konkreten Einzelfall Ihre Version übernimmt. Papier ist geduldig, schreiben kann man vieles; wie es damals tatsächlich war, kann heute garantiert keiner mehr überprüfen. Entweder man glaubt Ihnen oder eben nicht......und dann könnten Sie deswegen vors SG ziehen und Ihr gutes Recht einklagen. In 2 Jahre wissen Sie dann mehr.
Larezam 04.05.2023 | 18:38
Rechtlich stellt sich das so dar: Sie müssen den Vollbeweis (ein neutrale Person hat keine begründeten Zweifel mehr anders gesagt: es ist denkbar, dass es dich anders war) führen. Das dazu die eigenen Angaben i.d.R. nicht ausreichen liegt auf der Hand-aber wir schon geschrieben wurde: es ist immer eine Einzelfallentscheidung; daher kann Ihnen niemand (weder im Forum noch woanders) sagen was Sie angeben müssen oder welche Unterlagen auf jeden Fall reichen. Auch ein Richter in einem Klageverfahren muss letztendlich prüfen ob noch diese „begründeten Zweifel“ bestehen oder nicht. Die gute Nachricht: Sie haben theoretisch unendlich viele Versuche; vorausgesetzt es gibt neue Fakten oder Unterlagen. Ansonsten gilt meine Lieblingsdefinition für Verrückte: „Das Gleiche tun, aber hoffen das etwas anderes herauskommt.“
Bernhard I.am 08.05.2023 | 09:19
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ich denke nicht, dass es egal ist, wer die Rentenpunkte bekommt. Meine Frau wird voraussichtlich immer Hauptverdienerin (verbeamtete Lehrerin) sein, wird wesentlich mehr verdienen und locker ihre 40 Jahre arbeiten. Die Rentenpunkte wären bei ihr dann verschwendet, da der Anspruch aus den Kindererziehungszeiten auf die Pension angerechnet wird, um eine Überversorgung auszuschließen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Jedenfalls wird überall empfohlen, die Kindererziehungszeiten dem weniger verdienenden Elternteil zuzuschlagen.
Bernhard I.am 08.05.2023 | 10:49
Danke für alle Antworten! In einem anderen Thread in diesem Forum zum selben Thema habe ich gelesen, dass versorgungsberechtigte Beamte finanziell von Kindererziehungszeiten stärker profitieren als rentenberechtigte Arbeitnehmer. Die Differenz beträgt wohl bis zu 60€ monatlich(Stand 2015). Kann man diese Aussage pauschal so stehen lassen? Was mich außerdem noch interessieren würde: Zum Zeitpunkt der Geburt unseres Sohnes einschließlich der als Kindererziehungszeit anrechenbaren 36 Monate danach war meine Frau noch nicht Beamtin. Kann sich die Kindererziehungszeit infolgedessen überhaupt auf ihre Pension auswirken? Oder würde sie später sowohl Pension (für ihre Tätigkeit im Staatsdienst) als auch Rente (für die Kindererziehungszeiten) beziehen?
Larezam 08.05.2023 | 10:51
Zitat von Bernhard I. anzeigenausblenden
So pauschal ist die Aussage nicht richtig, man muss schauen, wie sich diese Zeiten (voraussichtlich) in den ggf. unterschiedlichen System auswirken (so wie Sie ja andeutungsweise schon getan haben). Als zweiter wäre es noch gut zu wissen (aber nicht vorhersagbar) wer seine Rente länger bezieht. Und wie es (dann) mit Witwen- und Waisenrenten aussieht. Sie sehen also, es gibt auch einige Unbekannte in diesem Spiel die Sie nicht vorhersehen können. Natürlich sind das nur die Auswirkungen, die in Ihrem Fall keinen Einfluss (mehr) darauf haben wem diese Zeiten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zuzuordnen sind (idealerweise also schon im Voraus zu bedenken und dann eine gemeinsame Erklärung abgeben).
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