Guten Tag,
zu den genauen Auswirkungen der Anrechnung deutscher Versicherungszeiten auf ausländische Rentenansprüche können wir generell nur wegweisende Informationen liefern.
Sie sollten daher immer im Vorfeld auch den ausländischen Versicherungsträger kontaktieren und Ansprüche klären.
Setzen Sie sich bezüglich der Aberkennung der Kindererziehungszeiten zu Gunsten der luxemburgischen Anerkennung bitte aufgrund eventueller Widerspruchsfristen umgehend mit Ihrem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung