Hallo GB2021,
Kindererziehungszeiten können geltend gemacht werden, wenn Sie ihr Kind in Deutschland erzogen und sich dort auch gewöhnlich mit ihm aufgehalten haben.
Somit werden Sie für die Zeit, wo Sie sich gewöhnlich in den Niederlanden aufgehalten haben, keine Kindererziehungszeiten erhalten. Gerne können Sie dennoch einen Antrag stellen, die Kollegen prüfen dann, welche Ansprüche möglicherweise für die Zeit in Deutschland bestehen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=10