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Experten-Antwort

Erziehungzeiten behindertes kind

von Bianro24.11.2022 | 20:26
952 Ansichten
4 Antworten

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Mein Sohn hat 80% GBH. Die Pflegekasse zahlt Rentenpunkte jährlich ein. Kindererziehungszeiten sind dann für 10 Jahre und wie ist das in meinem Fall? Aufgrund der Behinderung kann ich ja auch nicht mehr als 30 Std arbeiten. Muss ich da noch ein gesondertes Formular ausfüllen oder nur V800? Freue mich auf eine Rückmeldung. Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bianro,

den Ausführungen von "DaVi" können wir uns anschließen.

Das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit des Kindes kann zum Beispiel durch den Bescheid des Leistungsträgers, der die Pflegeleistung für das Kind erbracht hat, nachgewiesen werden.

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3 Antworten

DaViam 25.11.2022 | 07:43
Hallo, darüber hinaus wird im Antrag auf Kontenklärung (V0100) bei der Frage 6.2 folgendes abgefragt: 6.2 Haben Sie ab dem 1.1.1992 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind? Anspruch auf die Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte wegen der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann für Mütter und Väter bestehen, wenn sie die Pflege nicht erwerbsmäßig pro Woche - vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 mindestens 10 Stunden, - vom 1.4.1995 bis 31.12.2016 mindestens 14 Stunden und - seit 1.1.2017 wenigstens 10 Stunden (verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage wöchentlich) ausgeübt haben. Seit 1.1.2013 kann der Mindestpflegeaufwand auch durch die Pflege mehrerer pflegebedürftiger minderjähriger Kinder erreicht werden.
Janaam 24.11.2022 | 22:36
Es gibt trotzdem nur die 10 Jahre. Weiter geht es nur, wenn man unter 30 Stunden arbeitet und pflegt. Dann gibt es dafür gesonderte Rentenpunkte. Behindertes Kind heisst ja nicht zwangsläufig nicht arbeiten können. Manche arbeiten trotzdem.
Schadeam 25.11.2022 | 07:31
Das sind möglicherweise "2 Paar Stiefel" Zum einen die Kindererziehungszeit für 3 Jahre und die Berücksichtigungszeit bis 10, die mit dem V0800 beantragt wird und zwar unabhängig von der Behinderung eines Kindes. Zusätzlich kann die Pflegekasse für Sie Beiträge zur RV zahlen, wenn Sie einen Menschen (also auch Ihr Kind) pflegen sofern Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
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