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Experten-Antwort

erzwungene Reha mit resultierender Erwerbsminderungrente

von blunsch2525.11.2025 | 05:15
324 Ansichten
9 Antworten
Eine Krankenkasse hat im Rahmen einer längeren Erkrankung mittels SGB V §51 einen Reha-Antrag (unter Androhung von Leistungsentzug) "erzwungen". Diesem Vorgehen wurde wegen diverser Umstände (mangelhafte Gutachten, positive Prognose, Entzug Dispositionsrecht) erst erfolglos bei der Krankenkasse widersprochen und schließlich vor Gericht beklagt. Eine Reha wurde aufgrund des erzwungenen Reha-Antrags im weiteren Verlauf trotzdem absolviert (leider erfolglos, der Gesundheitszustand hatte sich unerwartet nicht positiv entwickelt) und der Reha-Antrag ist in Folge der erfolglosen Reha in einen Rentenantrag umgedeutet worden. Daraus folgte schließlich eine volle Erwerbsminderung, die mittlerweile bestandskräftig ist. Nun, ca. zwei Jahre später, hat ein Gericht entschieden, dass die ursprüngliche Aufforderung der Krankenkasse zur Reha tatsächlich rechtswidrig war. Hat die Entscheidung des Gerichts Auswirkungen auf das Rentenverfahren oder den jetzigen Rentenstatus? Wenn ja, welche?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2025 | 10:37

Hallo blunsch25,

 

da Sie die Reha tatsächlich beantragt und auch durchgeführt haben, und den Bescheid über die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente (einschließlich der Anwendung der Antragsfiktion nach §  116 Absatz 2 SGB 6) haben bestandskräftig werden lassen, hat die gerichtliche Entscheidung zur Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse keine Auswirkung auf den Rentenbescheid. 

Welche Konsequenzen das Urteil für Sie gegenüber der Krankenkasse hat, ob Sie z.B. dort noch irgendwelche Leistungsansprüche durchsetzen können, kann hier nicht beurteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

8 Antworten

Praxisam 25.11.2025 | 06:45
Wenn die Rentenbewilligung bestandskräftig ist, dann sehe ich keine Möglichkeit allein wegen der Rechtswidrigkeit der Reha-Aufforderung durch die KK den Rentenbescheid zurückzunehmen. Das wäre nur nach § 45 SGB X möglich, aber da die faktischen Gründe für die Bewilligung tatsächlich vorliegen (Bestehen von Erwerbsminderung), wüsste ich nicht, weshalb der Rentenbescheid rechtswidrig sein sollte. Falls Sie die Rente loswerden wollen (so verstehe ich Ihren Beitrag) geht das ganz einfach: Nehmen Sie einen Vollzeitjob an und beweisen Sie dadurch, dass keine Erwerbsminderung besteht.
EMam 25.11.2025 | 07:21
Sie haben Ihre Erwerbsminderungsrente, daran ändert doch auch die Gerichtsentscheidung gegenüber der Krankenkasse nichts. Was wollen Sie denn jetzt noch erreichen?
Schadeam 25.11.2025 | 08:22
Sie sind jetzt 2 Jahre in Rente, mit welchem Ziel haben Sie diese Klage weiter betrieben? Was wollten Sie denn damit erreichen? Muss man nicht unbedingt verstehen wenn man an Aufwand und Kosten einer Klage denkt. Was meinen Anwalt oder die, die Sie bei der Klage unterstützt haben? Oder wurde aus Prinzip geklagt weil es nichtskostet?
Dr. Psychoam 25.11.2025 | 08:56
Wenn die Rente befristet ist ....müssen Sie diese eh verlängern lassen ....ist man dann der Auffassung das Ihnen diese nicht zusteht.....wird sie Ihnen entzogen und Sie stehen dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung in welcher Form auch immer.....! Viele hier wären froh wenn Sie so problemlos eine Rente zugesprochen bekommen würden! Sorry was für ein Krankheisbild haben Sie den.... Wie hier schon geschrieben gehen Sie aufs Arbeitsamt stellen Sie sich dem Markt wieder zur Verfügung und die Rente ist weg......was sagt das Amt sind Sie den mit Ihrer Krankheit überhaupt vermittelbar? Also gut überlegen....nachher landen Sie noch im Bürgergeld....oder bekommen Sie schon Grundsicherung?
?am 25.11.2025 | 09:02
Verrückte Welt. Was wollten Sie denn mit Ihrer Klage erreichen? Warum haben Sie eigentlich Erfolg mit Ihrer Klage gehabt? Gab es womöglich formelle und keine medizinischen Gründe? Aber auch egal, Fragen Sie am besten Ihren Anwalt.
Pegasusam 25.11.2025 | 10:23
Die Entscheidung, dass die Aufforderung der Krankenkasse rechtswidrig war, hat überhaupt keine Auswirkungen auf die laufende Rente. Denn Sie selbst haben ja die jeweiligen Anträge auf Reha und Rente gestellt. Sie hätten an jeder Stelle des Verfahrens diese beenden können (natürlich ggf. mit der Folge der Krankengeldeinstellung).
Zuam 25.11.2025 | 11:31
345.000 Menschen begehren jährlich eine Erwerbsminderungsrente. 47% aller Anträge werden abgelehnt. Sie haben eine solche und sinds nicht zufrieden. Verkehrte Welt! Oder ist die Rente nicht auskömmlich? Wäre das Einzige, was Sinn an Ihren Vorgehen machen würde 🤷
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