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Experten-Antwort

Erzwungene Rentenumwandlung in eine volle Erwerbsminderungsrente

von Bea27.08.2023 | 18:26
432 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann der Rentenversicherungsträger, meine teilweise Erwerbsminderungsrente zwangsweise, ohne meinen willen und einen Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente mit allen Nachteilen umwandeln?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bea,
der zuständige Rentenversicherungsträger kann Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente überprüfen aber nicht gegen Ihren Willen in eine volle Erwerbsminderungsrente umwandeln.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 27.08.2023 | 19:10
Wie kommen Sie auf die Idee dass sich ohne Antrag irgendwas ändert?
Neeam 27.08.2023 | 21:46
Nein, kann die DRV nicht! Ausserdem warum sollte die DRV freiwillig die EMR verdoppeln ??
Trixiam 28.08.2023 | 05:56
Die DRV prüft in folgenden Situationen die Erwerbsfähigkeit: - Reha-Antrag - LTA-Antrag - EM-Renten-Antrag - Kontrolltermin - Aufnahme einer Beschäftigung ab 3/6 Stunden tgl. Arbeitszeit, wenn bereits eine volle/teilweise EM-Rente gezahlt wird (- auf Wunsch des Sozialhilfe-Trägers - bei Ihnen nicht relevant). Bis auf den Fall des echten Rentenantrags wird die DRV Sie ggf. auf den Anspruch hinweisen und auffordern, doch einen Rentenantrag zu stellen. Das tun Sie dann halt einfach nicht. Sollten Sie einen Rentenantrag gestellt haben und gegen Ihren Willen eine volle EM-Rente bewilligt bekommen, dann legen Sie Widerspruch ein. Bitte denken Sie aber daran, dass andere Sozialleistungsträger mit Ihrer Entscheidung nicht unbedingt einverstanden sind und Ihnen ggf. ihre Leistung sperren. Außerdem sollten Sie sich mal arbeitsrechtlich beraten lassen, inwieweit Sie verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber über Ihre fehlende Erwerbsfähigkeit zu informieren. Das ist meines Wissens nicht so ganz simpel.
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