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Experten-Antwort

es wird kein Übergangsgeld gezahlt.

von A.L.20.07.2021 | 08:28
399 Ansichten
13 Antworten
Mitte März 2021 erlitt ich einen Schlaganfall. Nach dem Krankenhaus ging ich für 4 Wochen in die Reha. Das fehlende Arbeitsentgeld sollte durch die Zahlung von Übergangsgeld ausgeglichen werden. Ich habe 2 Zahlungen erhalten für die Zeit 30.04. – 19.05.21, sowie 20.05. – 26.05.21. Weitere Zahlungen sind nicht erfolgt. Begründung: keine. Meine Kontaktaufnahmen (Fax, Mail, per Telefon ist niemand zu erreichen) mit dem "Service" Team Reha blieben sämtlich erfolglos. Wie soll man einen Sachverhalt klären können, wenn eine Partei sich jeglicher Kommunikation entzieht. Muss ich wirklich zur Erfüllung meiner unstrittigen, berechtigten Forderung einen Rechtsanwalt einschalten? Meine mtl. Belastungen laufen weiter. Meine finanziellen Reserven sind NICHT unendlich. Wie soll ich mit solchen "Service" Mitarbeitern umgehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2021 | 09:12

Hallo A.L.,

den Ausführungen von „Galgenhumor“ schließen wir uns an. Ansonsten können wir Ihnen hier im Forum nicht wirklich weiter helfen, was den Sachstand eines eventuell noch zu zahlenden Übergangsgeldes betrifft. Hierzu haben Sie bisher alles getan. Vielleicht hilft ein Termin bei eine Auskunft- und Beratungsstelle weiter? Dort könnte eventuell ein Mitarbeiter (m/w/d) Ihnen weiter helfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Galgenhumoram 20.07.2021 | 08:47
Von wann bis wann befanden Sie sich in der Reha? Nur für genau diesen Zeitraum zahlt die DRV, bei weiterer Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit ist die Krankenkasse in der Leistungspflicht. Nach Ihren bisherigen Angaben gehe ich davon aus, dass Sie direkt aus der Entgeltfortzahlung heraus in die Reha und damit ins Übergangsgeld gegangen sind. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wann das Krankengeld kommt.
Ansprucham 20.07.2021 | 09:09
Sie waren nach Ihren Angaben für 4 Wochen = 28 Tage auf Reha. Übergangsgeld haben Sie für 27 Tage bekommen. Es fehlt also danach evtl. das Übergangsgeld für einen Tag. Sind Sie vieleicht bereits am 29.04. zur Reha und hatten noch einen Tag Lohnfortzahlung? Oder waren es nicht genau 4 Wochen -evtl. weniger, dann würde es passen, oder länger?
A.L.am 20.07.2021 | 11:23
aufgrund der erhaltenen Antworten ergänze ich: nach der Reha schloss sich eine stufenweise Wiedereingliederung an, die wohl in solchen Fällen üblich ist. Die Maßnahme wurde am 16.07.21 beendet. D.h.: für die Zeit vom 27.5.21 bis heute wurde weder Krankengeld, noch Arbeitsentgeld, noch sonstiges Entgeld gezahlt, d.h., ich bin jetzt seit ca. 2 Monate ohne Einkommen. Dies wurde alles der "Service"Stelle Reha mitgeteilt, aber von da gibt es keine Info. U.a. wegen der fehlenden Kommunikation habe ich hier geschrieben und mir (leider erfolglos) Rat erhofft. Es ist sicherlich einfach, dem Ratsuchenden die Schuld zuzuschieben, aber das ist nicht hilfreich. Die Reha"Service"Stelle der DRV MUSS REAGIEREN, sonst KANN ES NICHT WEITER GEHEN, da ich nicht weiss, welches Problem DORT besteht.
Berateram 20.07.2021 | 12:19
A.L. schrieb

aufgrund der erhaltenen Antworten ergänze ich:

nach der Reha schloss sich eine stufenweise Wiedereingliederung an, die wohl in solchen Fällen üblich ist. Die Maßnahme wurde am 16.07.21 beendet. D.h.: für die Zeit vom 27.5.21 bis heute wurde weder Krankengeld, noch Arbeitsentgeld, noch sonstiges Entgeld gezahlt, d.h., ich bin jetzt seit ca. 2 Monate ohne Einkommen. Dies wurde alles der "Service"Stelle Reha mitgeteilt, aber von da gibt es keine Info. U.a. wegen der fehlenden Kommunikation habe ich hier geschrieben und mir (leider erfolglos) Rat erhofft. Es ist sicherlich einfach, dem Ratsuchenden die Schuld zuzuschieben, aber das ist nicht hilfreich. Die Reha"Service"Stelle der DRV MUSS REAGIEREN, sonst KANN ES NICHT WEITER GEHEN, da ich nicht weiss, welches Problem DORT besteht.

Sie können sich gern hier verbal austoben. Dies wird Ihnen allerdings nicht weiterhelfen. Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie online unter eAntrag mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer direkt eine schriftliche Anfrage an Ihren zuständigen Rententräger stellen (S8003) und ggf. unter Angabe Ihrer Telefonnummer um einen zeitnahen Rückruf bitten. Sonst bleibt Ihnen nur der der Weg über das Telefon oder der Postweg. Derartige individuelle Dinge können in einem Forum nicht geklärt werden.
A.L.am 20.07.2021 | 13:14
Zitiert von: A.L. aufgrund der erhaltenen Antworten ergänze ich: nach der Reha schloss sich eine stufenweise Wiedereingliederung an, die wohl in solchen Fällen üblich ist. Die Maßnahme wurde am 16.07.21 beendet. D.h.: für die Zeit vom 27.5.21 bis heute wurde weder Krankengeld, noch Arbeitsentgeld, noch sonstiges Entgeld gezahlt, d.h., ich bin jetzt seit ca. 2 Monate ohne Einkommen. Dies wurde alles der "Service"Stelle Reha mitgeteilt, aber von da gibt es keine Info. U.a. wegen der fehlenden Kommunikation habe ich hier geschrieben und mir (leider erfolglos) Rat erhofft. Es ist sicherlich einfach, dem Ratsuchenden die Schuld zuzuschieben, aber das ist nicht hilfreich. Die Reha"Service"Stelle der DRV MUSS REAGIEREN, sonst KANN ES NICHT WEITER GEHEN, da ich nicht weiss, welches Problem DORT besteht. 20.07.2021, 12:19 Zitieren von Berater Sie können sich gern hier verbal austoben Lieber Berater, ich kann weder ein verbales Austoben, noch sachkundige Infos erkennen. In diesem Sinne wünsche ich einen angenehmen Tag noch.
Janaam 20.07.2021 | 19:54
Die Wiedereingliederung hat bei mir die Krankenkasse nach der Reha gezahlt.
Siehe hieram 20.07.2021 | 20:25
Jana schrieb

Die Wiedereingliederung hat bei mir die Krankenkasse nach der Reha gezahlt.

Das hilft dem Fragesteller aber nun nicht wirklich weiter.... Denn bei ihm scheint der zuständige Leistungsträger die DRV zu sein. Da die Wiedereingliederung direkt im Anschluss an die Reha begann. So jedenfalls seine Aussage. Die Krankenkasse ist erst (wieder) zuständig, wenn zwischen Reha und Wiedereingliederung >= vier Wochen liegen.
Janaam 20.07.2021 | 22:45
Da er auch im ersten Beitrag nicht alles gesagt hat, wäre das möglich. Es ist inzwischen Juli. Das wäre eine lange Wiedereingliederung, nachdem er ist im März krank wurde.
Siehe hieram 21.07.2021 | 00:39
Jana schrieb

Da er auch im ersten Beitrag nicht alles gesagt hat, wäre das möglich.

Es ist inzwischen Juli. Das wäre eine lange Wiedereingliederung, nachdem er ist im März krank wurde.

Es wären, wenn es tatsächlich gleich im Anschluss an die Reha los ging, gerade mal 7 Wochen. Das ist für eine Wiedereingliederung nicht ungewöhnlich. Immerhin war es wohl ein Schlaganfall, da startet man nicht wieder nach 10 Tagen volle Pulle durch :-( Aber wir wissen es nicht genau... Anscheinend wurde A.L. von Anfang an schlecht beraten (und dies nicht unbedingt von der DRV, die nun wohl scher erreichbar ist), sondern bereits im Krankenhaus. Die organisieren ja üblicherweise, was dann nach dem Krankenhaus folgt (AHB-Reha-Wiedereingliederung). Dem Grunde nach ist man auch bei einer Wiedereingliederung 'arbeitsunfähig', man muss lediglich in der Lage sein, anfangs zwei Stunden täglich seine ursprüngliche Tätigkeit (langsam steigernd) wieder auszuüben. Und wenn es für diese AU auch Bescheinigungen vom Arzt gibt, sollte A.L. die einfach mal bei der Krankenkasse einreichen und dort Krankengeld (nach)fordern (was allerdings rückwirkend sehr schwierig bis unmöglich wird, denn die Bescheinigungen müssen jeweils immer innerhalb von 7 Tagen dort eingereicht werden..., ansonsten zahlt die KK eben einfach nicht...man muss ja sogar selbst nachweisen, dass man sie rechtzeitig eingereicht hat... auf dem Postweg verloren gegangen zählt nicht...). Aber 'Versuch macht kluch' und dann könnten sich ja DRV und Krankenkasse darüber unterhalten, wer zuständig ist/war, aber A.L. könnte seine laufenden Kosten weiter bestreiten, weil er immerhin seinen Gläubigern etwas vorlegen kann 'ich habe irgendwo noch irgendwelche Ansprüche und die zumindest angefordert'. A.L. wird aber nicht drum herum kommen, zu kommunizieren, mit der DRV und/oder der Krankenkasse. Egal, wie sehr wir uns nun über die nur halben Angaben den Kopf zerbrechen :-)
Jessieam 21.07.2021 | 08:51
Damit die Rentenversicherung Übergangsgeld bezahlt, muss der Arbeitgeber den Beginn der SWE beim Rententräger melden. Dafür gibt es ein Formular G0840. Wurde dieses Formular an die Rentenversicherung geschickt?
Manoam 22.07.2021 | 19:48
Wer auch immer zuständig war für diese Stufenweise Wiedereingliederung (StW): Es stehen so oder so auch angefallene Fahrkosten bzw. bei PKW-Fahrten Wegstreckenentschädigung zu für den Weg zur Betriebsstätte und zurück für die Dauer der StW. Das wird „gerne“ von Reha-Trägern ignoriert. www.reha-recht.de/glossar/glossar/beitrag/artikel/stufenweise-wiedereingliederung-stw/ Die ständige Rechtsprechung seit 2016 zum Erstattungsanspruch gegen DRV bzw. GKV nach altem und neuem SGB IX ist nachzulesen in Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)#…
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