Kapitaleinkünfte werden auf Ihre Witwenrente angerechnet, soweit sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Da die Auszahlung der Zinsen aus Ihrem Festzinskonto einmalig am Ende der Laufzeit erfolgt, handelt es sich um einmaliges Vermögenseinkommen. Auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren gelten als einmaliges Vermögenseinkommen.
Dieses wird in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Auszahlung auf Ihre Witwenrente angerechnet. Als monatliches Einkommen gilt dann ein Zwölftel des gezahlten Zinsbetrages bzw. des erzielten Gewinns.
Eine rückwirkende Anrechnung für die Dauer der Laufzeit erfolgt nicht.
Kapitaleinkünfte werden auf Ihre Witwenrente angerechnet, soweit sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Da die Auszahlung der Zinsen aus Ihrem Festzinskonto einmalig am Ende der Laufzeit erfolgt, handelt es sich um einmaliges Vermögenseinkommen. Auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren gelten als einmaliges Vermögenseinkommen.
Dieses wird in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Auszahlung auf Ihre Witwenrente angerechnet. Als monatliches Einkommen gilt dann ein Zwölftel des gezahlten Zinsbetrages bzw. des erzielten Gewinns.
Eine rückwirkende Anrechnung für die Dauer der Laufzeit erfolgt nicht.
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