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Experten-Antwort

ETF Anrechnung Witwenrente

von Clara23.06.2025 | 17:53
409 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, nach dem Tod meines Mannes musste ich jetzt leider Witwenrente beantragen. Ich habe ein ETF-Depot und ein Festzinskonto. Wie werden ETFs, die auf dem Depot verbleiben, also nicht entnommen werden, auf die Große Witwenrente, neues Recht, angerechnet? Also angenommen ich habe auf dem ETF-Depot 100.000 Euro und lasse die für die nächsten 10 Jahre unangetastet. Wird dann in dieser Zeit ein geschätzter Betrag auf die Witwenrente angerechnet? Wie verhält sich das mit dem Festzinskonto von zB. 100000 Euro? Das läuft jetzt noch 9 Jahre und die Auszahlung und Gutschreibung der Zinsen erfolgt nicht jährlich sondern erst am Ende der Laufzeit. Am Ende der Laufzeit besteht wahrscheinlich nur noch Anspruch auf kleine Witwenrente, da die Kinder dann erwachsen sind. Wird hier ein pauschaler Betrag auf die Witwenrente angerechnet oder wird das in neun Jahren rückwirkend angerechnet und ich muss einen Teil der Rente zurückzahlen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2025 | 06:09

Kapitaleinkünfte werden auf Ihre Witwenrente angerechnet, soweit sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

Da die Auszahlung der Zinsen aus Ihrem Festzinskonto einmalig am Ende der Laufzeit erfolgt, handelt es sich um einmaliges Vermögenseinkommen. Auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren gelten als einmaliges Vermögenseinkommen. 

Dieses wird in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Auszahlung auf Ihre Witwenrente angerechnet.  Als monatliches Einkommen gilt dann ein Zwölftel des gezahlten Zinsbetrages bzw. des erzielten Gewinns.

Eine rückwirkende Anrechnung für die Dauer der Laufzeit erfolgt nicht. 

 

 

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