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Experten-Antwort

Eu -Rente auch bei Pflege

von Tingo6408.01.2024 | 12:12
226 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine Frau pflegt mich seit über 5 Jahren zu Hause . Nun ist es so das meine Frau auch nicht mehr körperlich das kann. Da meine Frau diese 5 Jahre nicht gearbeitet hat und mich gepflegt hat, hat Sie ja auch kein Einkommen. Die Pflegekasse hat einen Pflichtbeitrag für die Rente einbezahlt. Frage kann meine Frau eine EU Rente beantragen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, Tingo64,

 

ich verweise auf die Antwort von "Es kommt drauf an".

 

Einen Antrag können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder telefonisch stellen.

Einen Termin können Sie unter 0800 1000 480 0 vereinbaren.

 

www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 08.01.2024 | 12:17
Wenn die Pflegekasse Pflichtbeiträge gezahlt hat, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein. Ob sie tatsächlich erwerbsgemindert ist, entscheiden die ärztlichen Dienste.
Es kommt drauf anam 08.01.2024 | 12:22
Im Prinzip ist eine Erwerbsminderungsrente möglich. In Ihrem konkreten Fall kann hier in einem anoymen Forum natürlich niemand Genaueres sagen. Das kann nur eine persönliche Beratung beim zuständigen Rentenversicherungträger leisten Es gilt: Damit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre. In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen. Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht. Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt. Näheres auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Voraussetzungenam 08.01.2024 | 12:44
Ergänzung zu den Vorrednern: Bei den medizinischen Voraussetzungen geht es auch nicht nur darum, ob Ihre Frau die Pflegetätigkeit noch ausführen kann, sondern wird auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Bezug genommen. Auch für diesen darf sie für die Teil-EMR noch bis zu unter 6 Std und für die volle EMR noch bis zu unter 3 Std erwerbsfähig sein. Von der versicherungsrechtlichen Seite dürfte, wenn Sie als Pflegeperson eingetragen war/ist, die Voraussetzungen zur EMR (heißt nicht mehr Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern Erwerbsminderungsrente) gegeben sein.
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