Hallo Peter,
nach Ihren Darstellungen und zur individuellen Klärung der situation Ihrer Freundin erscheint es angebracht eine Rentenberatung (ggf. gleichzeitige Rentenantragstellung) in Anspruch zu nehmen. Dort werden Sie über die weiteren Modalitäten informiert. Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Dabei ist es erforderlich eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Der Gutachter (Arzt) kann daher mit den behandelnden Ärzten in Verbindung treten und Rückfragen stellen. Es ist deshalb nicht zwingend erforderlich, das Ihre Freundin nochmals untersucht wird, wenn der Gutachter mittels vorliegender Unterlagen/Informationen über den Gesundheitszustand über den Rentenantrag entscheiden kann.
Sollten Sie sich dafür entscheiden noch keinen Rentenantrag zu stellen, ist es angebracht sich bei Aussteuerung des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden (Nahtlosigkeitsregelung).
Es besteht ferner die Möglichkeit, dass die zuständige DRV prüft, ob eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vorgenommen wird. Ihre Freundin wird dann so gestellt, als hätte sie damals keinen Antrag auf med. Reha gestellt sondern einen Rentenantrag. Näheres dazu erfahren Sie in dem persönlichen Beratungsgespräch.
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