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Experten-Antwort

EU ohne Antrag nach Gutachten für Reha

von Peter Müller29.03.2015 | 10:58
1316 Ansichten
2 Antworten
Hallo, meine Freundin (46) ist seit 1,5 Jahren Krank geschrieben. Sie hat das Asperger-Syndrom und seit Zeitpunkt der Krankschreibung extreme Fibromyalgie, mit Herzrytmusstörungen ect. Sie war zuletzt 3 Monate stationär in einer psychosmoatischen Klinik. Bereits vor 1,5 Jahren hatte ihr Kardiologe eine Reha nach einen Herzeingriff beantragt. Aufgrund der ständigen KH Aufenthalte und der Geänderten Befundlage wurde der Rehatermin immer wieder verschoben. Nun musste sie zum Gutachter. Dieser stellte fest, das sie nicht Reha fähig ist und das nach dem langen Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik auch eine ähnliche Reha kontarproduktiv wäre. Er meinte das er vorschlagen würde, das sie in EU Rente kommt. Was passiert nun ? Kann die RV sie in EU rente schicken ohne weiteren Gutachter Termin und ohne Antrag ? Sind Gutachter für Rehafähigkeit und EU Rente unterschiedliche und sie muss damit rechnen nochmals die Strapazen auf sich zu nehmen. Das Schreiben der RV dauert erfahrungsgemäß noch viele Wochen und es wäre schön schon mal irgendwas für die Zukunft zu planen, da der Bezug von Krankengeld auch bald ausläuft und ein EU-Rentenatrag noch nicht gestellt ist. Vielleicht gibt es Erfahrungen wie die Abläufe in so einem Fall sind. Danke !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2015 | 10:59

Hallo Peter,

nach Ihren Darstellungen und zur individuellen Klärung der situation Ihrer Freundin erscheint es angebracht eine Rentenberatung (ggf. gleichzeitige Rentenantragstellung) in Anspruch zu nehmen. Dort werden Sie über die weiteren Modalitäten informiert. Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Dabei ist es erforderlich eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Der Gutachter (Arzt) kann daher mit den behandelnden Ärzten in Verbindung treten und Rückfragen stellen. Es ist deshalb nicht zwingend erforderlich, das Ihre Freundin nochmals untersucht wird, wenn der Gutachter mittels vorliegender Unterlagen/Informationen über den Gesundheitszustand über den Rentenantrag entscheiden kann.

Sollten Sie sich dafür entscheiden noch keinen Rentenantrag zu stellen, ist es angebracht sich bei Aussteuerung des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden (Nahtlosigkeitsregelung).

Es besteht ferner die Möglichkeit, dass die zuständige DRV prüft, ob eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vorgenommen wird. Ihre Freundin wird dann so gestellt, als hätte sie damals keinen Antrag auf med. Reha gestellt sondern einen Rentenantrag. Näheres dazu erfahren Sie in dem persönlichen Beratungsgespräch.

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