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Experten-Antwort

EU-Rente , Anspruch auf zweites Gutachten

von Frenni12.10.2023 | 12:43
984 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte EU-Rente, teilweise. Einspruch läuft, habe ich Anspruch auf ein zweites ärztliches Gutachten? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frenni,

 

grundsätzlich besteht zunächst kein Anspruch auf ein zweites Gutachten. Sie können neue ärztliche Unterlagen / Stellungnahmen einreichen. Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, ist der Klageweg über das Sozialgericht möglich.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Befundberichte, Befundberichte, Befundberichteam 12.10.2023 | 13:15
Sie können so viele Gutachten erstellen lassen, wie sie wollen. Ob das dann aber kostenlos für Sie ist, ist ausgesprochen fraglich. Hilfreicher bei einem Erwerbsminderungsrenten-Antrag sind aber möglichst aussagekräftige Befundberichte Ihrer hoffentlich zahlreichen Fachärzte, in denen nicht nur die Diagnosen (Patient X hat die Krankkheiten Y und Z) drinstehen, sondern auch möglichst aussagekräftig beschrieben wird, was das für Einschränkungen im Arbeitsleben und Privatleben bedeutet (z.B. sofern zutreffend: kann keine Sozialkontakte mehr pflegen wegen Depression, ist in seinem Empfinden und seinen Gestaltungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, stark eingeschränkte Konzentartionsfähigkeit und Belastbarkeit, kann nicht mehr länger als eine halbe Stunde am Stück sitzen oder stehen oder gehen, kann sich nicht mehr die Schuhe binden wegen Rückenbeschwerden, kann nicht mehr Einkaufen gehen, ist auf Unterstützung bei der Körperpflege angewiesen, kann die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr alleine oder gar nicht mehr benutzen, bekommt Panikattacken, Atemnot, Herzrasen usw und so fort).
Königam 12.10.2023 | 14:14
Grundsätzlich haben Sie erstmal keinen Anspruch auf ein zweites Gutachten. Wenn Sie vor dem Sozialgericht landen, kann es aber sein, dass von diesem ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird. Im Klageverfahren sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Maxam 12.10.2023 | 17:27
Leider bekommt man keine weiteren Gutachten bis das Ergebnis passt. Sie können auch nicht plädieren, dass der Gutachter es falsch eingeschätzt hat. Sie können höchstens Befunde/Leiden hinzufügen, die bis dato noch nicht gewürdigt wurden. Lediglich die Sozialgerichtsbarkeit kann dann im Verlauf eine neuerliche Begutachtung i. A. geben.
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