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EU-Rente

von Laps30.05.2007 | 13:18
1434 Ansichten
3 Antworten
Hallo, stimmt es, daß ich, wenn ich den Antrag auf EU-Rente stelle wegen einer Krankheit, wegen der ich zur Zeit krank geschrieben bin, Krankengeld für bis zu 18 Monate bekommen kann?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.05.2007 | 16:33

Sehr geehrte/r Laps,

den Ausführungen von Gostfacekillah kann ich mich im Wesentlichen anschließen.

Wenn Sie arbeitsunfähig krank sind besteht für längstens 78 Wochen = 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Dies hat zunächst noch nichts mit einem Rentenantrag oder gar einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu tun.

Wenn Sie jedoch über längere Zeit Krankengeld beziehen, veranlasst die Krankenkasse in der Regel bei dem medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Untersuchung. Sofern bei dieser Untersuchung festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann Sie die Krankenkasse nach § 51 SGB V auffordern, innerhalb von z e h n Wochen einen Antrag auf Leistungen zur R e h a b i l i t a t i o n zu stellen. Und nur dieser Reha-Antrag gilt unter gewissen Umständen als Rentenantrag (wenn bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt). Wenn Sie der Aufforderung der Krankenkasse zur Rentenantragstellung nicht nachkommen kann diese mit Sanktionen drohen und ggf. auch die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

2 Antworten

Gostfacekillaham 30.05.2007 | 13:34
Yo, das ist Blödsinn, ganz großer Blödsinn! Krankgeschrieben heißt bei der Kasse arbeitsunfähig, dass is jeder, der wegen des gesundheitswidrigen Zustandes nich oder nur unter der Gefahr einer alsbaldigen Verschlimmerung seine unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, comprende? Das beurteilt zunächst der Doc. Solange man arbeitsunfähig ist, kriegt man Krankengeld, längstens jedoch für 78 Wochen (also da kommen deine 18 Monate her). Hat die Kasse nunmehr den Eindruck, dass der Krankengeldempfänger zu lange krank ist, wird er dem medizinischen Dienst der Kasse vorgestellt. Der äußert sich dann dazu, dabei spielt es kaum eine Rolle ob der Betreffende einen EU-rentenantrag gestellt hat.
Wissenderam 30.05.2007 | 23:05
Stimmt nicht. Sie können bestenfalls darauf spekulieren, daß der RV-Träger so lange braucht, um einen Bescheid zu erstellen. An der Börse läßt sich leichter ein Gewinn erzielen, als darauf zu vertrauen, daß die RV-Träger langsam arbeiten. Das tun die nach meinem Wissen nur, wenn die zahlen müssen, aber nicht wollen. Auch wenn jemand seine Rechte auf Akteneinsicht einfordert, wird versucht das zu verzögern: "Das müssen Sie schriftlich machen ..." Es gibt da auch schon so manche Aktennotiz, die besagt, daß, wenn der Antragsteller Akteneinsicht verlangt, ihm seitens der yx-Abteilung zu sagen ist, die Akte sei in der xy-Abteilung, obwohl in der yx-Abteilung, damit der abgewimmelt wird.
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