Wenn eine Reha-Maßnahme nicht erfolgversprechend ist, um eine drohende oder bestehende Erwerbsminderung abzuwenden oder zu beseitigen, gibt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Ob eine Reha-Maßnahme erfolgversprechend ist, entscheidet aber der zuständige Soziallleistungsträger. Dieser muss der medizinischen Einschätzung in Ihrem ärztlichen Attest nicht zwingend folgen.
Sie sollten also der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen und einen Reha-Antrag stellen (Reha-Leistungen sind immer vorrangig vor Rentenleistungen). Einen Rentenantrag müssen Sie nicht zusätzlich stellen. Der Rentenversicherungsträger kommt hier ggf. auf Sie zu, falls Sie erwerbsgemindert sind.