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Experten-Antwort

EU Rente

von Norbert11.05.2016 | 09:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine KK hat mich dazu verflichte nach ca 1 Jahr Krankheit einen Rheaantrag zu stellen, da meine Wiederherstellung gefärdet erscheint. Bin aber durch ärtzliches Attest auf unbestimmt nicht Rhehafähig . Da eine evtl EU Rente terminlich praktisch durch den Zwangsantrag von der KK schon feststeht ,wäre es richtig jetzt einen rentenantrag zustellen? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn eine Reha-Maßnahme nicht erfolgversprechend ist, um eine drohende oder bestehende Erwerbsminderung abzuwenden oder zu beseitigen, gibt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Ob eine Reha-Maßnahme erfolgversprechend ist, entscheidet aber der zuständige Soziallleistungsträger. Dieser muss der medizinischen Einschätzung in Ihrem ärztlichen Attest nicht zwingend folgen.

Sie sollten also der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen und einen Reha-Antrag stellen (Reha-Leistungen sind immer vorrangig vor Rentenleistungen). Einen Rentenantrag müssen Sie nicht zusätzlich stellen. Der Rentenversicherungsträger kommt hier ggf. auf Sie zu, falls Sie erwerbsgemindert sind.

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7 Antworten

fgfdgam 11.05.2016 | 10:02
Hallo, eine EM-Rente KÖNNEN Sie immer beantragen, vollkomen egal was die Krankenkasse verlangt. Den EM-Antrag stellen, MÜSSEN Sie erst dann, wenn Sie ein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten, wonach der Reha-Antrag in einen EM-Antrag umgedeutet werden soll UND die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat.
Hans-Peteram 11.05.2016 | 11:20
Guten Tag, bei mir liegt der Fall ähnlich, deshalb habe ich nochmal eine Anmerkung bzw. Frage dazu: Ziel einer Reha ist es ja, eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen. Wenn diese Aussicht aber nicht realistisch ist, macht es dann überhaupt Sinn einen Rehaantrag zu stellen? Mir wurde z.B. gesagt, dass ich erstmal abwarten soll, ob der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Ansonsten könnte ich mich nach einer eventuellen Bewilligung der Reha nochmal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und dann darüber „verhandeln“. Meine Frage dazu: Ist es nicht besser gleich einen Rentenantrag , statt eines Rehaantrags zu stellen? Der Grundsatz „Reha vor Rente“ wird damit doch nicht ausgehebelt, da auch bei einem Rentenantrag dies nochmal geprüft wird. So wie ich das verstehe, darf die Krankenkasse aus gesetzlichen Gründen nicht zum Rentenantrag auffordern, aber ich KANN einen Rentenantrag alternativ zum Rehaantrag stellen.
Norbertam 11.05.2016 | 12:47
Hallo Das ist ja mein Problem der Rheaantrag musste zwangsweise gestellt werden um das Krankengeld weiter zu bekommen, leider habe ich von meinem Dispositionsrecht vorher nichts gewusst so sind mir jetzt die Hände gebunden. Was nutzt mir eine Rhea die ich nicht bewältigen kann und die keinen Erfolg hat ob der Rententräger das meint oder nicht . Was sollte ich also jetzt tun werde im Nov 63 und habe längst 45 Jahre voll Bitte hier Hlfe und Problemlösungsversuche. danke
-am 11.05.2016 | 14:29
Zitat von Hans-Peter anzeigen
Ja, Sie können anstelle des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Rente voller Erwerbsminderung stellen, wenn Sie von der Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurden. Man kann schlecht sagen, was günstiger ist: Wenn Sie den Rentenantrag stellen, und der Rentenversicherungsträger Reha-Maßnahmen für erfolgversprechend hält, werden Sie auch aufgefordert, die Reha-Formulare auszufüllen. Liegt dann keine Erwerbsminderung vor, haben Sie die Rentenantragsformulare quasi "umsonst" ausgefüllt. Umgekehrt: Stellen Sie einen Reha-Antrag und der Rentenversicherungsträger hält eine Reha-Maßnahme nicht für erfolgversprechend, weil eine Erwerbsminderung nicht abgewendet werden kann, werden Sie aufgefordert, die Rentenantragsformulare auszufüllen. Die Reha-Formulare haben Sie dann quasi "umsonst" ausgefüllt. Wie ich bereits in meiner vorherigen Antwort gesagt habe, ist es im Vorfeld einer Antragstellung schwer zu prognostizieren, ob jemand eine Reha-Maßnahme oder eine Rente erhalten wird.
Hans-Peteram 11.05.2016 | 19:04
Vielen Dank für die obige Expertenantwort! ---- und dazu noch eine Frage Beim Ausfüllen eines Rentenantrages gibt es unterschiedliche mögliche Stellen, die einem dafür Hilfe anbieten. (DRV, städtisches Amt, VdK, Rentenberater). Wie ist das, wenn man den Antrag über den VdK bzw. einen Rentenberater stellt? Damit würde man doch automatisch signalisieren, dass man (schon) einen Rechtsbeistand hat. Das hätte dann vielleicht eine "provokative" Wirkung?
W*lfgangam 11.05.2016 | 20:45
Zitat von Hans-Peter anzeigen
Hallo Hans-Peter, da kann ich Sie beruhigen - Sie können sich jeder Stelle bedienen, die Ihnen beim Antragsverfahren hilfreich sein kann. Wichtig ist nur, dass die Vordrucke vollständig und richtig ausgefüllt - die erfahrensten Stellen (DRV-Beratungsstelle oder Rathaus/Versicherungsamt) erledigen das täglich. Alle anderen kosten Sie Geld, und ein Rentenberater richtig gutes ...für ein paar schnöde Antragsvordrucke ;-) Im weiteren Verfahren/Ablehnung der Rente kann es allerdings durchaus hilfreich, ein paar EUR dafür bei den anderen in die Hand zu nehmen. Gruß w.
Norbertam 12.05.2016 | 12:09
Zitat von fgfdg anzeigen
Das Dispositionsrecht ist schon eingeschränkt durch verlangen der KK, Rheha ist durch Rententräger genemigt, habe 1 Monat Zeit zu wiedersprechen. wer hat Erfahrungen oder Wissen wie es weiter geht ,Antrag ist natürlich gestellt da sonst kein K Geld Bin aber auf Dauer nicht Rhehafähig durch meinen Arzt Danke für Antworten
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