Hallo fritzi,
es ist immer sehr schwer, derartige Einzelfallgestaltungen von fern zu beurteilen (ist es z.B. so - wie Michael1971 andeutet-, dass eine Leistungseinschränkung nachweislich vorliegt und nur die Ursache "wahrscheinlich" ist? Oder ist bereits das Bestehen der Beschwerden als "wahrscheinlich" bezeichnet? Etc.).
Ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
Alles Gute!