Durch die Feststellung des Rentenversicherungsträgers, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung vorliegt, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wie Sie mitgeteilt haben, sind die Zeiten bis August 2008 von der ARGE mit Pflichtbeiträgen übermittelt worden. Sollte unmittelbar vor diesen Pflichtbeitragszeiten eine versicherte Beschäftigung gelegen haben und die Zeit wäre also lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, dann würde die uneingeschränkte Alo-Meldung bei der ARGE zu einer Aufrechterhaltung des EM-Schutzes führen.
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen würde nur Sinn machen, wenn vor 1984 bereits die allgemeine Wartezeit (60Monate Beitragszeit) erfüllt gewesen wäre und ab 01.01.1984 alle Zeiten mit rentenrechtlichen Zeiten belegt wären. Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit 79,60 Euro. Formblatt wäre der Vordruck V060.
Bevor Sie aber eine derartige Entscheidung treffen, sollten Sie zur Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.