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Experten-Antwort

EU Rente

von Uta Heinz05.04.2014 | 16:07
1534 Ansichten
9 Antworten
Meine Rente, volle EU-Rente, läuft im August aus. Habe mittlerweile dauerhaft Schwerbehindertenstatus, bin 62 Jahre alt. Was soll ich nun neu beantragen? Greifen die Neuerungen der Rente bei mir? Was ist die günstigere Lösung, habe ja jetzt schon dauerhaft 10,8 Prozent Abzug.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.04.2014 | 09:27

Auch wir empfehlen Ihnen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechende Probeberechnungen anzufordern.

8 Antworten

billiam 05.04.2014 | 16:13
Mir hat man bei der RV davon abgeraten, jetzt schon die vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung zu beantragen, weil dann von meiner derzeitigen EM-Rente noch einmal 10,8% abgezogen würden. Aber warten wir ab, was der die Experten sagen.
W*lfgangam 05.04.2014 | 16:51
Hallo billi, ich weiß ja nicht, bei welcher 'Beratungsstelle' Sie waren, aber ein 'weiterer' Abschlag findet nicht statt. Bei Neufeststellung einer alten Rente werden für die neue Rente grundsätzlich die alten persönlichen (ggf. schon gekürzten) Entgeltpunkte auch für die Altersrente zugrunde gelegt. Weniger kann es daher nicht werden! Von Ausnahmen, die wesentlich tiefer liegen, mal abgesehen. Die DRV-Beratungsstelle hat das wohl aus reinen Zeitgründen gesehen - heute kein Antrag, kann später gemacht werden 'hab keine Zeit für 'nen unnützen Antrag' ;-) Gruß w.
Miraam 05.04.2014 | 17:11
Kann nicht verstehen das manche Leute vom Thema Rente so wenig Ahnung haben. Es geht doch oft um viel Geld, erst gehen viele mit Abschlag in Rente, wenig später beginnt das jammern.
billiam 05.04.2014 | 17:12
Den Verdacht hab ich schon länger, dass bei der RV nicht immer die richtigen Auskünfte erteilt werden, auf jeden Fall gibt es oft widersprüchliche Informationen, je nachdem, wo man nachfragt. Es traut sich dort wohl niemand zu sagen: "Ich weiß es nicht". Jetzt werde ich mich also noch mal bei einer anderen Beratungsstelle informieren.
Schadeam 05.04.2014 | 21:00
Die Neuerungen greifen nicht, weil Sie schon Rentner sind (höchstens die Besserbewertung der Kinder). Und da eine Altersrente nicht geringer sein wird als die EM Rente würde ich falls 35 Versicherungsjahre vorliegen die AR beantragen
Michlam 06.04.2014 | 06:52
Rufe doch einfach bei der DRV an und bitte um zwei Proberechnungen mit den gewünschten Rentenbeginne, dann siehst Du was besser für Dich sein wird. Beispiel meine Ehefrau: EU Rente bereits vor 2000 und jetzt Altersrente Schwerbehinderte ab 60 J + 7 Mo. Es gab nur Abzüge bei den neu errechneten Entgeltpunkten und trotzdem ist die Nettorente nun ca.60 Euro höher als zuvor. Hätte sie bis 63 für abschlagsfreie Rente gewartet so wäre der Unterschied + 5 Euro gewesen. Ich denke es ist von Fall zu Fall verschieden und man sieht es erst, wenn die Proberechnungen da sind. Auch uns konnte die Beratungsstelle leider nicht weiterhelfen. Alles Gute!
billiam 06.04.2014 | 12:44
Michl schrieb

Rufe doch einfach bei der DRV an und bitte um zwei Proberechnungen mit den gewünschten Rentenbeginne, dann siehst Du was besser für Dich sein wird.

Beispiel meine Ehefrau: EU Rente bereits vor 2000 und jetzt Altersrente Schwerbehinderte ab 60 J + 7 Mo. Es gab nur Abzüge bei den neu errechneten Entgeltpunkten und trotzdem ist die Nettorente nun ca.60 Euro höher als zuvor. Hätte sie bis 63 für abschlagsfreie Rente gewartet so wäre der Unterschied + 5 Euro gewesen. Ich denke es ist von Fall zu Fall verschieden und man sieht es erst, wenn die Proberechnungen da sind. Auch uns konnte die Beratungsstelle leider nicht weiterhelfen.

Alles Gute!

Meine Rente, volle EU-Rente, läuft im August aus. Habe mittlerweile dauerhaft Schwerbehindertenstatus, bin 62 Jahre alt. Was soll ich nun neu beantragen? Greifen die Neuerungen der Rente bei mir? Was ist die günstigere Lösung, habe ja jetzt schon dauerhaft 10,8 Prozent Abzug.
Rufe doch einfach bei der DRV an und bitte um zwei Proberechnungen mit den gewünschten Rentenbeginne, dann siehst Du was besser für Dich sein wird. Beispiel meine Ehefrau: EU Rente bereits vor 2000 und jetzt Altersrente Schwerbehinderte ab 60 J + 7 Mo. Es gab nur Abzüge bei den neu errechneten Entgeltpunkten und trotzdem ist die Nettorente nun ca.60 Euro höher als zuvor. Hätte sie bis 63 für abschlagsfreie Rente gewartet so wäre der Unterschied + 5 Euro gewesen. Ich denke es ist von Fall zu Fall verschieden und man sieht es erst, wenn die Proberechnungen da sind. Auch uns konnte die Beratungsstelle leider nicht weiterhelfen. Alles Gute!
Danke für diesen Hinweis, der hilft auch mir weiter.
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