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Experten-Antwort

EU Rente 50% Schwerbehindert

von Klaus14.06.2018 | 09:10
518 Ansichten
4 Antworten
Ich bin 62 habe 50% unbefristet Schwerbehinderung. Beziehe EU wann kann ich in die normale Rente beantragen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2018 | 11:57

Hallo User Klaus,

sollten Sie Jahrgang 1956 sein, können Sie mit 63 Jahren und 10 Monaten Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Minderung in Anspruch nehmen. Den entsprechenden Antrag sollten Sie dann 3 Monate vorher stellen.

Wenn Sie jedoch Jahrgang 1955 sind, können Sie bereits mit 63 Jahren und 9 Monaten Ihre Altersrente in Anspruch nehmen. Bzgl. der Antragstellung gelten die gleichen Regelungen.

3 Antworten

meieram 14.06.2018 | 15:37
Sie bekommen Eu rente 50% schwerbehindert jahrgang1965 dann mit 60+10
Angelaam 14.06.2018 | 18:59
meier schrieb

Sie bekommen Eu rente 50% schwerbehindert

jahrgang1965 dann mit 60+10

das ist Unsinn was Sie schreiben, Jahrgang 1965 mit 60+10?
Silviaam 14.06.2018 | 19:38
Hallo Wer 1956 geboren ist und eine Schwerbehinderung von mindestens GdB 50 hat und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann mit Erreichen des 60. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei erreicht er diese Rente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten. Da bei Ihnen demnach bereits eine EM-Rente (eine EU-Rente gibt es aktuell nicht mehr!) bezogen wird, bleibt auch die Folgerente weiterhin abschlagsbehaftet. Von daher könnten Sie umgehend in die Schwerbehinderten-Rente wechseln, es würde keinen Sinn machen zu warten, da für Sie kein abschlagsfreier Rentenbezug möglich sein wird. Gruß Silvia
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