Hallo Engel,
den Beiträgen von "Teufel auch" und "Ajax" kann ich prinzipiell zustimmen.
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Hallo Engel,
den Beiträgen von "Teufel auch" und "Ajax" kann ich prinzipiell zustimmen.
Hallo Engel,
grundsätzlich leistet der gesetzliche Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrenten auf Zeit.
Dies ist dann der Fall, wenn aus medizinischer Sicht die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Ablauf eines Zeitraumes voraussichtlich möglich ist.
Sollten Sie dann aus Ihrer Sicht weiterhin nicht in der Lage sein eine Beschäftigung aufzunehmen, empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Weitergewährungsantrag zu stellen.
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