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Experten-Antwort

EU-Rente

von benno Schipper09.01.2013 | 12:30
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit 2005 eine halbe EU-Rente und bin seitdem ohne Job. Innerhalb dieser Zeit, bis zum heutigen Tage, konnte ich auf Grund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Bestätigung vom Jobcenter liegt der Rentenkasse vor. Mein Frage, ist es nicht so, wenn ich im Laufe eines Jahres nicht vermittelbar bin, dass dann die halbe EU-Rente in eine volle EU-Rente umgewandelt wird? "Die volle Erwerbsminderungsrente tritt bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente auch dann ein, wenn der Erwerbsgeminderte als nicht mehr vermittelbar gilt. Dies ist der Fall, wenn dieser nicht nach einem Jahr vermittelt werden konnte." Diesen Absatz habe ich im Internet gefunden. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentenansprüche, die abhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage bestehen - und das ist bei Ihnen aufgrund der möglichen Erwerbsfähigkeit von 6 Stunden der Fall - müssen generell befristet werden, längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Die Befristung kann ohne Beachtung einer zeitlichen Höchstgrenze wiederholt werden. Die Dauer der Rente auf Zeit (2 oder 3 Jahre) hängt dann davon ab, ob bezüglich der noch ausübbaren Teilzeittätigkeiten eine reelle Vermittlungschance besteht. Dies wird i. d. Regel durch Rückfrage bei der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt. In Ihrem Fall ist die weiter Befristung daher richtig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Einwand von "Helmhausen" ist leider berechtigt und damit meine Antwort komplett an der Frage vorbei. . Ich bitte hiermit um Entschuldigung.

Bei Leistungsvermögen von mindestens 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, kann neben dem Leistungsfall der teilweisen Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen auch die volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt werden, sofern der Teilzeitarbeitsmarktes verschlossen ist. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden ist dies ausgeschlossen. "Helmhausen" ist daher zuzustimmen.

Ob ggf. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden könnte, hängt damit vom aktuellen Leistungsvermögen fest. Dies kann über einen entsprechenden Antrag - wie von "Stuosi" vorgeschlagen - festgestellt werden.

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9 Antworten

Benno Schipperam 09.01.2013 | 13:05
Laut Gutachten bin ich noch 6 Stunden arbeitsfähig. Die sogenannten Verweisungstätigkeiten sind aber sämtlich von einem gerichtlich bestellten Gutachter verworfen worden.
Anitaam 09.01.2013 | 12:51
EU-Rente? Gibts schon seit 2001 nicht mehr. Was steht denn genau in Ihrem Rentenbescheid zur Erwerbsfähigkeit? Wenn es eine Erwerbsminderungsrente ist, stimmen Ihre Recherchen. Wenn Sie aber wegen Berufsunfähigkeit eine halbe Rente beziehen und in anderen Tätigkeiten mindestens 6 Std. erwerbsfähig wären, nicht.
Helmhausenam 09.01.2013 | 13:05
Die sog. Arbeitsmarktrente können Sie nur dann bekommen wenn sie eine teilweise EM-Rente ( über 3 aber unter 6 std. pro Tag ) erhalten. Sollte dies der Fall sein, hätten Sie schon lange eine volle EM-Rente ( also diese Arbeitsmarktente ) erhalten müssen ! Sollten Sie aber nur eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten ( für alle vor dem 2.1.1961 geborene noch möglich ) erhalten , kann diese nicht in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt werden. Mit dieser Rentenart wurden Sie ja auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt als über 6 std. Ewerbsfähig eingestuft. Also welche Rente erhalten Sie nun ? Ein Blick in ihren Rentenbescheid von 2005 sollte da Klarheit bringen.
stuosiam 09.01.2013 | 13:55
Thema erledigt?????? Antrag auf volle Ewr. stellen, da Gesundheitszustand sich verschlechtert hat. Natürlich nur wenn dem auch so ist.
Helmhausenam 09.01.2013 | 13:07
" Laut Gutachten bin ich noch 6 Stunden arbeitsfähig." Meine Vermutung war also richtig. Damit können Sie keine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente ) erhalten. Thema für Sie damit leider erledigt.
Helmhausenam 09.01.2013 | 14:27
Zitat von Benno Schipper anzeigenausblenden
Das ist schön für Sie, aber bringt ihnen alles nichts wegen der vollen Rente. Sie sind eben nur Berufsunfähig und können damit die volle Rente als Arbeitsmarktrente eben NICHT erhalten. Wie schon angemerkt steht es ihnen aber frei jederrzeit einen neuen EM-Antrag zu stellen und dann zu hoffen, das man Sie anders einstufen wird. Das hat natürlich nur dann Sinn wenn sich ihrer Erkrankungen erheblich verschlechtert haben oder neue dazu gekommen sind.
Benno Schipperam 09.01.2013 | 14:24
Die halbe Ewr. wurde mir seinerzeit laut Gerichtsurteil auf Dauer gewährt. Zitat: Die Beklagte gewährt dem Kläger ab 01. Mai 2005 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer. Zitat der Arge: Sehr geehrter Herr Schipper, hiermit bestätigen wir Ihnen zur Vorlage bei der Rentenversicherung, dass wir Ihnen seit 2005 keinen Vermittlungsvorschlag unterbreitet haben und Sie derzeit nicht vermittelbar sind, auf Grund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Benno Schipperam 09.01.2013 | 14:37
Zitat von Helmhausen anzeigenausblenden
Die halbe Ewr. wurde mir seinerzeit laut Gerichtsurteil auf Dauer gewährt. Zitat: Die Beklagte gewährt dem Kläger ab 01. Mai 2005 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer. Zitat der Arge: Sehr geehrter Herr Schipper, hiermit bestätigen wir Ihnen zur Vorlage bei der Rentenversicherung, dass wir Ihnen seit 2005 keinen Vermittlungsvorschlag unterbreitet haben und Sie derzeit nicht vermittelbar sind, auf Grund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Das ist schön für Sie, aber bringt ihnen alles nichts wegen der vollen Rente. Sie sind eben nur Berufsunfähig und können damit die volle Rente als Arbeitsmarktrente eben NICHT erhalten. Wie schon angemerkt steht es ihnen aber frei jederrzeit einen neuen EM-Antrag zu stellen und dann zu hoffen, das man Sie anders einstufen wird. Das hat natürlich nur dann Sinn wenn sich ihrer Erkrankungen erheblich verschlechtert haben oder neue dazu gekommen sind.
So weit bin ich auch schon. Der neue Antrag liegt der RV seit ca. einem Jahr vor. Eben weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Bzw., neue hinzu gekommen sind. Die Hoffnung stirbt zuletzt
Helmhausenam 09.01.2013 | 14:16
Heute etwas neben der Spur ? Nach eine Befristung wurde doch gar nicht gefragt lieber Experte...
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