Grundsätzlich liegt bei einem 3-bis unter 6-stündigen Leistungsvermögen eine teilweise Erwerbsminderung vor. Ihr Reha-Antrag würde dann in einen Rentenantrag umgedeutet und Sie würden vom Rentenversicherungsträger zur Rentenantragsstellung aufgefordert.
Zuvor prüft jedoch der Sozialmedizinische Dienst (SMD) der Rentenversicherung, ob dem im Entlassungsbericht festgestellten Leistungsvermögen tatsächlich zugestimmt werden kann und welche konkreten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) für Sie in Betracht kommen könnten. Es kann also durchaus sein, dass der SMD zu der Auffassung gelangt, dass nach Durchführung entsprechender LTA ein Leistungsvermögen in der Tätigkeit als Erzieherin von 6 Stunden täglich wieder möglich ist. Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" käme es dann zu keinem Rentenanspruch.
Ups, 3x, keine Ahnung warum das passiert ist... ;)
Das liegt daran, dass der Beitrag bereits versandt wurde, was nicht immer sofort erkennbar ist, wenn Browser oder Internet zu langsam und die Finger zu schnell sind. Leider lässt die Technik dieses Forums auch keine Berichtigung durch den Absender zu. Man kann ein zweites Fenster öffnen und nach dem Absenden darüber zunächst kontrollieren, ob der Beitrag nicht doch bereits angekommen ist.
@ -_- -_- etc. Ach soo isS das...danke auch von mir für die "Beleerung"... :) MfG Ichbinsnie :)Ups, 3x, keine Ahnung warum das passiert ist... ;)Das liegt daran, dass der Beitrag bereits versandt wurde, was nicht immer sofort erkennbar ist, wenn Browser oder Internet zu langsam und die Finger zu schnell sind. Leider lässt die Technik dieses Forums auch keine Berichtigung durch den Absender zu. Man kann ein zweites Fenster öffnen und nach dem Absenden darüber zunächst kontrollieren, ob der Beitrag nicht doch bereits angekommen ist.
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