Hallo kittymi,
wenn die Krankenkasse Sie zur Antragstellung auf Rehabilitation aufgefordert hat, dann müssen Sie diesen Antrag stellen. Andernfalls kann das Krankengeld eingestellt werden.
Nach der Antragstellung wird zunächst geprüft werden, ob mit einer Rehabilitaionsmaßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit wieder gebessert werden kann.
Wenn von vornherein eingeschätzt würde, dass dafür keine Aussicht besteht, dann könnte der Antrag sofort in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden.
Andernfalls müssten Sie zunächst die Reha absolvieren und danach wird geprüft, ob eine Besserung erzielt werden konnte. Wenn nicht, erfolgt auch hier eine Umdeutung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Ich fürchte, auch wenn Sie eigentlich lieber bis 63 arbeiten würden, haben Sie im Moment keine andere Alternative. Nutzen Sie am besten die Zeit der Reha, um vielleicht wenigstens bei einigen Aspekten Ihrer Erkrankungen Besserung zu erzielen und dann sehen Sie weiter...
Ich wünsche Ihnen alles Gute.