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Experten-Antwort

EU-Rente

von kittymi29.11.2010 | 09:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin seit 2005 an Parkinson erkrankt , hinzugekommen sind inzwischen eine Arthrose und eine völlig kaputte LWS, habe bis Juni d.J. arbeitsmäßig "durchgepowert",obwohl die behandelnden Ärtze davon abgeraten hatten.Von Juni wechselten sich Krankschreibungen und Jahresurlaub ab, die Krankheit machte einen unerwünschten Riesenschritt vowärts. Jetzt, nach 6 Wochen Krankengeldbezug fordert mich die KK auf, einen Reha-Antrag bei der RV zu stellen. Ich meine, jetzt schon zu wissen, daß ich nach der Reha auch nicht werde arbeiten können.Bin 60 Jahre alt und habe einen GdB von 60 %. Wollte eigentlich bis 63 durchhalten und dann ohne Abzüge in die Atersrente, wäre ich jetzt schon in Rente gegangen, blieben mir nach Abzug aller Festkosten ca. 200 € zum Leben. Soll ich in der Reha EU- Rente beantragen und dann 2013 Altersrente, um nach über 40 Berufsjahren nicht als Sozialfalladäquat zu enden und ,muß ich von der in der jährlichen Renteninfo ausgewiesenen Summe bei EU-Renteauch noch ca. 10% abziehen für Pflegeversicherung etc? Bin ganz schön verzweieflt....

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kittymi,

wenn die Krankenkasse Sie zur Antragstellung auf Rehabilitation aufgefordert hat, dann müssen Sie diesen Antrag stellen. Andernfalls kann das Krankengeld eingestellt werden.

Nach der Antragstellung wird zunächst geprüft werden, ob mit einer Rehabilitaionsmaßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit wieder gebessert werden kann.

Wenn von vornherein eingeschätzt würde, dass dafür keine Aussicht besteht, dann könnte der Antrag sofort in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden.

Andernfalls müssten Sie zunächst die Reha absolvieren und danach wird geprüft, ob eine Besserung erzielt werden konnte. Wenn nicht, erfolgt auch hier eine Umdeutung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Ich fürchte, auch wenn Sie eigentlich lieber bis 63 arbeiten würden, haben Sie im Moment keine andere Alternative. Nutzen Sie am besten die Zeit der Reha, um vielleicht wenigstens bei einigen Aspekten Ihrer Erkrankungen Besserung zu erzielen und dann sehen Sie weiter...

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo kittymi,

bei den Angaben in der Renteninformation handelt es sich um Bruttowerte. Der Eigenanteil zur KV und PV wäre dementsprechend noch abzuziehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

kittymiam 29.11.2010 | 12:25
vielen Dank für die ausführliche mail. Nur eine Frage noch: werden von dem in der jährlichen Renteninfo ausgewiesenen Betrag der EU-Rente auch ca.10 % abgezogen fÜr Pflegevers, etc?
Anitaam 29.11.2010 | 13:15
Ja, den Eigenanteil ihrer Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen Sie auch von der Rente, sofern Sie pflichtversichert sind als Rentner, d.h. in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 % in der GKV versichert waren - wenn nicht, wird es eher teurer!
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