Hallo Herr T.,
ich würde mich an Ihrer Stelle an das Sozialamt wenden.
Diese würden dann an den Rentenversicherungsträger heran treten und eine neue Begutachtung zur Verlängerung der Leistung einleiten.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Herr T.,
ich würde mich an Ihrer Stelle an das Sozialamt wenden.
Diese würden dann an den Rentenversicherungsträger heran treten und eine neue Begutachtung zur Verlängerung der Leistung einleiten.
Hallo Herr T.,
ich würde mich an Ihrer Stelle an das Sozialamt wenden.
Diese würden dann an den Rentenversicherungsträger heran treten und eine neue Begutachtung zur Verlängerung der Leistung einleiten.
Sie beziehen Grundsicherung. Das Sozialamt wird, nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, erneut an die DRV herantreten und diese sie untersuchen. Das gleiche in Grün was Sie schonmal "mitgemacht" haben. Das Verfahren ist wohl deshalb so, weil die Grundsicherungs- bzw. Sozialämter über keinen ärztlichen Dienst verfügen.Für mich liest sich die Frage von Herrn T. eher so, dass die DRV eine befristete volle Erwerbsminderung festgestellt hat, aber mangels versicherungstechnischer Voraussetzungen (fehlende Anwartschaften) keine Rente gezahlt wird. Er dürfte also derzeit _ausschließlich_ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII erhalten. Die Frage ist nun - wer stellt in diesem Fall fest, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Anderenfalls würde er ja als erwerbsfähige Person ins SGB II wechseln.Genau. richtig so ist. Muss das Sozialamt eine weitere Begutachtung veranlassen oder muss ich einen Antrag auf Weiterzahlung stellen, obwohl ich kein Geld von der DRV erhalte?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.