Sehr geehrte/r Frau/Herr Kirishima,
die von Myri angesprochene Voraussetzung beinhaltet im Detail, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbminderung besteht, wenn bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre mit Beitragszeiten) einen volle Erwerbsminderung bestand und diese ununterbrochen vorlag. Zusätzlich muss die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, sollten Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und ihn damit begründen, dass Sie eine Renten wege voller Erwerbsminderung nach § 43 Absatz 6 SGB VI begehren.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.