Die in Ihrem Beitrag getroffene Feststellung ist nicht zutreffend. Für die Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung spielt es in der Tat keine Rolle, ob jemand schwerbehindert ist oder nicht.
Allerdings nehmen wir an, dass sich die Aussage Ihres Freundes darauf bezieht, dass die gesetzliche Vorschrift, welche die Kürzung eingeführt hat, erst mit Inkrafttreten des EM-ReformG am 01.01.2001 in Kraft getreten ist.