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Experten-Antwort

EU Rente = Altersrente?

von Weide Gabriela28.04.2016 | 08:15
1180 Ansichten
4 Antworten

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Ich wurde 1966 geboren und seit 2012 EU Rentner mit voller Erwerbsunfähigkeit.Der Grad der Behinderung beträgt 40%.Ist die Altersrente so hoch wie die EU Rente?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt (vgl. § 88 SGB VI).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn eine Altersrente sich unmittelbar z.B. an eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anschließt, sind wie bereits ausgeführt, die bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt. Ein "Besitzschutz" liegt nicht vor, wenn die nachfolgende Rente nicht innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt.

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2 Antworten

Charlyam 28.04.2016 | 08:21
Weniger wird's auf keinen Fall, wegen dem Besitzschutz. GdB ist irrelevant, solange er nicht 50 % beträgt und Sie deshalb evtl. Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte bekommen könnten. So oder so hätten Sie aufgrund Ihres Alters eh erst ab 2031 Anspruch auf eine Altersrente. Ob die Altersrente dann erheblich höher sein wird, als die EM Rente ist fraglich, da bis dahin noch ein paar Bundestagswahlen anstehen....
Hans Huberam 28.04.2016 | 14:03
Gilt das auch wenn die EMR sagen wir 3 Jahre vor der Altersrente nich mehr bewilligt wird und man 3 Jahre bis dahin nicht mehr arbeitet bzw. keine Arbeit bekommt. Ich meine natürlich ob dann die Altersrente in Höhe der EMR bei Eintritt in die Rente bezahlt wird. .
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