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EU Rente - Altersrente

von Werner Luckow14.09.2009 | 22:27
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3 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1947, habe seit meiner Berufstätigkeit einen Schwerbeschädigtengrad von 50%, der später auf 60% und jetzt auf 80% erhöht wurde. Seit 1998 beziehe ich (noch die alte)EU - Rente. Meine Frage: Ab wann bekomme ich eine Altersrente, was muß ich dafür tun und ändert sich die Rentenhöhe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Werner Luckow,

Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Sofern diese bei Ihnen erfüllt ist, könnten Sie aufgrund des sogenannten Vertrauensschutzes bereits seit dem Monat nach Ihrem 60. Geburtstag eine entsprechende Altersrente beziehen. Auch diese Rente ist genau wie die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Abschläge zu zahlen.

Die Altersrente wird aufgrund von Besitzschutzregelungen mindestens in bisheriger Höhe weitergezahlt. Ob sich evtl. eine höhere Altersrente ergeben würde, kann nur in einer Beratung in einem Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung oder durch Stellung des Altersrentenantrages geklärt werden. Die Altersrente wird frühestens ab Antragsmonat gewährt.

2 Antworten

Tanteam 14.09.2009 | 23:17
Um eine Altersrente zu bekommen, müssen sie einen Antrag stellen. Entweder Sie schreiben einen Brief an die Rentenversicherung mit ihren Worten, dass sie eine Alterrente ab dann und dann möchten, bzw eine Auskuft über eine eventuelle Rentenhöhe haben möchten. Einfacher ist es jedoch, Sie vereinbaren einen Termin in einer Beratungsstelle, nehmen Ihre Unterlagen mit und es kann ggf. sofort ein Antrag aufgenommen werden. Wenn Sie 35 Jahre mit rentenrechlichen Zeiten zusammen haben, Jahrganng 47 sind und den Schwerbehindertenausweis bereits am 16.11.2000 hatten, dann hätten Sie ja bereits mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Schadeam 15.09.2009 | 07:44
Wie "Tante" bereits sagte kann die Rente jederzeit AR genannt werden, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Auf dem Thema Abschläge braucht man nicht "herumzureiten", weil es 1998 bei den EU Renten eh noch keine Abschläge gab. In aller Regel ändert sich nur der Name der Rente am auszuzahlenden Betrag ändert sich meist nichts. (Aber das sagt Ihnen Ihr RV Träger, wenn Sie dort schriftlich oder mündlich nachfragen.
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