Hallo Werner Luckow,
Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Sofern diese bei Ihnen erfüllt ist, könnten Sie aufgrund des sogenannten Vertrauensschutzes bereits seit dem Monat nach Ihrem 60. Geburtstag eine entsprechende Altersrente beziehen. Auch diese Rente ist genau wie die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Abschläge zu zahlen.
Die Altersrente wird aufgrund von Besitzschutzregelungen mindestens in bisheriger Höhe weitergezahlt. Ob sich evtl. eine höhere Altersrente ergeben würde, kann nur in einer Beratung in einem Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung oder durch Stellung des Altersrentenantrages geklärt werden. Die Altersrente wird frühestens ab Antragsmonat gewährt.