Wir empfehlen Ihnen sich konkret mit der Angabe, dass sich bei Ihnen keine Verbesserungen des Gesundheitszustandes ergeben haben und Sie weiterhin "erwerbsunfähig" sind an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Den Widerspruch, den Sie einlegen, begründen Sie mit den Begutachtungen Ihrer Ärzte.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung nicht zu einem laufenden Widerspruchsverfahren äußern kann.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Verfahren „Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches“ wenden Sie sich bitte an den von Ihnen erwähnten VdK.
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