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EU-Rente auf Zeit / Dauer

von madstoP06.06.2007 | 11:50
2227 Ansichten
3 Antworten
Ich beziehe seit dem 01.01.2000 eine EU-Rente auf Zeit. Diese wurde bisher immer aus med. Gründen verlängert. Im März diesen Jahres wurde sie um weitere 3 Jahre bis zum 31.03.2010 verlängert. Dies war ein Novum, da bisher immer nur um 1 Jahr, bzw. 2 Jahre verlängert wurde. Zusätzlich stand im Rentenbescheid diesmal das erste Mal drin, dass die Rente auch auf den Verhältnissen am Arbeitsmarkt beruht und nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand. Im Jahr 2010 habe ich meine EU-Rente dann 10 1/4 Jahre. Sollten sie mir die Rente gegebenfalls weiter gewähren, bekomme ich sie dann auf Dauer?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.06.2007 | 14:22

Die sog. Arbeitsmarktrenten werden immer nur als Zeitrenten gezahlt.

Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (hierzu gehört auch Ihre EU-Rente), die AUSSCHLIESSLICH aus gesundheitlichen Gründen gezahlten werden, sind grundsätzlich auf drei Jahre zu befristen. Dies gilt auch für die Verlängerung dieser Zeitrenten. Nur nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren aus ALLEIN medizinischen Gründen ist eine Dauerrente zu zahlen.

2 Antworten

bekissam 06.06.2007 | 14:04
Nein, bei den sogenannten "Arbeitsmarktrenten" ist die Gewährung immer zeitlich befristet, da sich die Arbeitsmarktlage ändern könnte. Die maximale Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren bezieht sich nur auf arbeitsmarktunabhängige Zeitrenten. § 102 SGB VI Befristung und Tod (1) Sind Renten befristet, enden sie mit Ablauf der Frist. Dies schließt eine vorherige Änderung oder ein Ende der Rente aus anderen Gründen nicht aus. Renten dürfen nur auf das Ende eines Kalendermonats befristet werden. (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Egbertam 06.06.2007 | 17:22
Durch die Umstellung von einer "medizinischen Rente" auf eine "Arbeitsmarktrente" haben Sie indirekt Nachteile! Sollte es aus medizinischen Gründen keinen Anlass für die Umstellung gegeben haben, hätten Sie unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen sollen. Informieren Sie sich ggf. nochmals an kompetenter Stelle über die Möglichkeit, diese Massnahme doch noch zu korrigieren!
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