Guten Morgen Eisregen,
natürlich wird die Rente auch bei Obdachlosigkeit weiterbezahlt. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Postanschrift haben und damit sichergestellt ist, dass Sie Anschreiben der Rentenversicherung erhalten und ggf. auch zeitnah beantworten. Erhalten wir auf Anschreiben längere Zeit keine Rückantwort oder wird die Post gar als nicht zustellbar zurückgesandt, wird die Zahlung (vorläufig) eingestellt. Wünschenswert wäre es, wenn es eine Bankverbindung gäbe – auch hier kann ggf. eine Vertrauensperson oder ein Verein Kontoinhaber sein – aber wenn nicht, könnte die Auszahlung, wie Alois bereits geschrieben hat, auch durch Postscheck erfolgen. Evtl. Kosten hierfür müssten Sie jedoch tragen.
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