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Experten-Antwort

EU-Rente bei Obdachlosigkeit

von Eisregen20.08.2022 | 14:46
2026 Ansichten
2 Antworten
Hallo, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bei Obdachlosigkeit weiterbezahlt? Eine Meldeadresse wäre machbar, aber im Ausweis stünde OFW- ohne festen Wohnsitz. Danke...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2022 | 07:08

Guten Morgen Eisregen,

natürlich wird die Rente auch bei Obdachlosigkeit weiterbezahlt. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Postanschrift haben und damit sichergestellt ist, dass Sie Anschreiben der Rentenversicherung erhalten und ggf. auch zeitnah beantworten. Erhalten wir auf Anschreiben längere Zeit keine Rückantwort oder wird die Post gar als nicht zustellbar zurückgesandt, wird die Zahlung (vorläufig) eingestellt. Wünschenswert wäre es, wenn es eine Bankverbindung gäbe – auch hier kann ggf. eine Vertrauensperson oder ein Verein Kontoinhaber sein – aber wenn nicht, könnte die Auszahlung, wie Alois bereits geschrieben hat, auch durch Postscheck erfolgen. Evtl. Kosten hierfür müssten Sie jedoch tragen.

1 Antworten

Aloisam 20.08.2022 | 16:38
Ja, dass geht. Meistens geben Obdachlose eine Kontaktadresse an(Wohnheim, Verwandte) sind trotzdem per Handy zu erreichen oder über ein Postfach. Falls kein Konto existiert, kann man sich die Rente direkt in bar vom Rententräger auszahlen lassen oder per Postcheck. Problematisch kann es werden, wenn es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt. Dann gilt nicht mehr der örtliche Arbeitsmarkt als verschlossen, sondern der des gesamten Bundesgebietes zählt.
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