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Experten-Antwort

Eu Rente bei psychiatrischer Störung

von Blue26.01.2021 | 13:56
917 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe nach Anraten meiner Psychiaterin vor, demnächst eine EU REnte zu stellen. Ich bin seit 2015 nicht erwebsfähig und in Dauerbehandlung beim Psychiater. Da ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet habe und mich nicht um meine Belange kümmern konnte, erfülle ich seit 2017 auch keine rechtl. Voraussetzungen für eine EU Rente. Seit 2018 werden Pflichtbeiträge für Pflege meines SOhnes bezahlte. Aufgrund seiner schweren Anfälle bin ich dazu auch nicht auf Arbeitssuche. Ich habe Kontakt zu einem Sozialverband genommen ,aber das Telefonat war ernüchternd und mit psychiatrischen Krankheiten (PTBS,Dissoziative Störung, STimmen hören) kannte sich die Dame nicht aus. Da ich weder von der KK (Frw. versichert) noch vom Arbeitsamt zur Rente gedrängt werde und bisher auch keine Gutachten vom MDK habe, bin ich da zum weiteren Vorgehen verunsichert. Im Frühjahr komme ich auf die 3 Pflichtbeitragsjahre, doch ich weiss nicht,ob ich die 5 Jahre Wartezeit erfüllt habe (gar keine Beiträge 2016-2017). Macht es Sinn, direkt einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen, der mich da berät ? Die DRV bietet keine persönl. Termine an und aufgrund meiner Dissoziativen Störung (ich vergesse schlicht und einfach die Inhalte bei komplexen Gesprächen oder verfalle in Starre) will ich keine wichtigen Gespräche mehr ohne Zeugen führen. Ich will auch keine Reha vor Rente,da ich nicht rehafähig bin und meine Psychiaterin aus der Uniklinik sieht mich als austherapiert an bzw. sie kennt keine passende Spezialklinik. Sie steht 100 % hinter mir und ich habe nach 6 Jahren Dauertherapie keine gute Prognose. Dazu kommen noch nebensächliche Begleitsymptome seit Jahren wie Depression, Zwangsgedanken, Angststörung, Esstörung, Panikattacken, Wohnung jahrelang nicht verlassen usw. Ich arrangier mich damit und kann auch kein Auto wegen dieser Störung fahren. Bisher hat mein Mann mich finanziell aufgefangen doch wir planen seit Jahren die Trennung aufgrund dieser Probleme. Wir warten nur, dass ich mal für längere Zeit stabil bin. Meine Frage ist: macht es Sinn, die EU Rente direkt über einen Anwalt mitbetreuen zu lassen? Ich gehe auch von Widerspruch usw. Alleine habe ich keine Kraft mehr für solche Verfahren. Vielen Dank fürs Lesen!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blue,

ob hier wirklich eine (auch Kosten verursachende) Betreuung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist, kann ich nicht beurteilen. Diese Entscheidung können Sie letztlich nur selbst treffen. Unter Umständen wäre es auch sinnvoll auf einen anderen, kostengünstigeren Rechtsbeistand (z. B. über eine Sozialverband) oder ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt auf fremde Hilfe zurückzugreifen.

Auch kann ich im Rahmen dieses Forums nicht beurteilen, ob die persönlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html gegeben sind. Zur Klärung dieser Frage kann ich Ihnen im Moment nur die Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“ empfehlen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=10

herunterladen können.

Die Möglichkeiten der persönlichen Beratung beim Rentenversicherungsträger sind im Moment aufgrund der Corona-Pandemie leider sehr eingeschränkt. Allerdings können Sie sich gern auch telefonisch beraten lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/201217_drv_beratung_corona.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blue,

noch einmal zur Klarstellung:

Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen oder nicht, kann hier nicht geklärt werden, da dies zum Einen von Ihren Versicherungszeiten und zum Anderen vom Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsminderung abhängt).

Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist es unmöglich, vorherzusagen, wie das Verfahren ausgehen wird.

Daher würde ich Sie ermutigen, einen Termin zur Antragstellung zu vereinbaren (derzeit nur telefonisch möglich).

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie einen Termin buchen können, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Boboam 26.01.2021 | 14:07
Hallo Blue, du must daran denken, das die 3 Jahre Pflichtbeiträge ab Erwerbsminderung zählen. Die DRV oder der Gutachter wird die Zeit bei deinem Krankheitsverlauf sicherlich in der Vergangenheit sehen. Und dann hast du die Voraussetzungen plötzlich nicht mehr erfüllt.
Siehe hieram 26.01.2021 | 14:28
So nicht ganz richtig, die drei Jahre gelten VOR Erwerbsminderung. Somit könnten die Pflichtbeiträge durchaus erfüllt gewesen sein. Gucken Sie mal in Ihre letzte Renteninformation, ob dort ein Betrag für Rente bei Erwerbsminderungsrente steht. Dies ist dann zumindest ein 'Indiz'. Sie können auch eine telefonische Beratung bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, dort könnte dann auch gleich ein Antrag aufgenommen werden. Bzw. würde Ihnen erläutert werden, was zu beachten ist und welche Zeiten bei Ihnen anzurechnen sind. Hier hat ja niemand Einblick in Ihre Unterlagen. Eine Beratungsstelle für Ihren Wohnort finden Sie mit der Beratungsstellensuche rechts auf dieser Seite. Alles Gute!
B&Wam 26.01.2021 | 15:00
Vielleicht ist das gleichzeitig die Lösung? Wenn der Mann Punkte abgibt, könnten die versicherungstechnischen Vorraussetzungen erfüllt sein. Dann käme es auf die medizinischen Bedingungen an. Die Beratung durch die DRV halte ich für sinnvoll. Ich würde mich zusätzlich mit einem (anderen) Sozialverband in Verbindung setzen. Ich habe mit den richtigen Fragen beim VDK gute Antworten bekommen.
Janaam 26.01.2021 | 15:35
Einfach beantragen. Und sehen was rauskommt. Wenn die Pflichtmonate voll sind, hat man zwar grundsätzlich Anspruch. Nur wird der Termin zu dem man krank wurde vom Gutachter festgelegt. Und der kann weiter zurückliegen. Punkte vom Mann übertragen geht nicht dafür. Je nachdem wie alt das Kind ist, bestehen aber auch durch das Ansprüche (unabhängig von der Pflege). Anwalt würde ich erst nehmen, wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Und wenn ich noch raten darf: Trennung nicht verschieben, bis es besser ist. Das belastet auch. In Freundschaft auseinander gehen, Leben neu ordnen.
W°lfgangam 26.01.2021 | 20:21
Hallo Blue, hmm ...wissen 'wir' hier auch nicht, ohne Ihr Versicherungskonto und alle die rentenrechtlichen (auch die bisher nicht) erfassten Zeiten zu kennen. Vielleicht kommen wir dem näher, wenn Sie Ihr Geburtsjahr mitteilen und ob/wann Sie ggf. Kinder geboren haben /ob und wann Ihre letzte Ausbildungszeit (Schule, Lehre) beendet/ggf. auch abgebrochen worden ist ...um so ggf. die für die EM-Rente erforderlichen beitragsrechtlichen Voraussetzungen klären zu können - "hat die doch schon 60 Monate voll? + auch die erforderlichen 36 Monate erreicht /ggf. wann die erreicht werden". Gruß w.
Schadeam 26.01.2021 | 21:00
Die Wartezeit von 5 Jahren sollte erfüllt sein, wenn es (mindestens) ein Kind gibt und im Frühjahr 3 Jahre Pflichtbeiträge für Pflege voll sind. Aber mehr kann man kaum sagen. Wenn erst im Frühjahr 3 Jahre Pflichtbeiträge (in den letzten 5 Jahren) voll sind, dann dürfte EM erst dann eintreten. Nach der Schilderung könnte EM aber schon (jahre)lang vorliegen. So gesehen ist mangels Details hier nicht möglich konkretes zu sagen. Viel rätseln ist angesagt,..... Tipp: die behandelnden Ärzte sollen prüfen ab wann EM vorliegen könnte und dann gehts es drum ob zu dem Zeitpunkt die Bedingungen erfüllt waren.
Blueam 29.01.2021 | 11:28
Vielen Dank für die vielen Anregungen und Hilfen. Ich wusste gar nicht, dass eine Erwerbsminderung durch einen Amtsarzt in der Vergangenheit festgestellt wird und dass dann Auswirkungen auf die anrechnung der pflichtbeitragszeiten haben kann. Das ist schon sehr komplex. Ich dachte erst mit antragstellung und es ist egal, ob ich 10 Jahre oder 5 Jahre schon krank bin oder lebenslang. Die ersten 30jahre konnte ich mich noch durch das Leben ohne staatliche und medizinische Hilfe durchwurschteln. Ich habe 2 Kinder und von 2009 bis 2014 sind erziehungszeiten angerechnet.Ich bekam die letzten Jahre keine rentenauskunft nur einen Verlauf, da ich keinen Anspruch ab 2018 auf eine EU rente hatte. Ich werde nochmals eine Auskunft beantragen und rentenantrag ist nun online bestellt. Da ich seit 2018 bei der neuen psychiaterin bin und auch ab April 2018 pflegebeiträge an die drv bezahlt bekomme, wird die Ärztin auch nicht die krankheitszeiten früher dokumentiert haben. Da war ich bei anderen Psychiater. Sozialverband werde ich mich noch erkundigen und die Kosten werden definitiv überschaubarer sein als die Anwaltskosten. Vlt mache ich mir zuviele Sorgen um alle Eventualitäten und sollte einfach im Frühjahr einen Antrag stellen. Im April ist der nächste psychiatertermin und die Ärztin müsste auch wissen, auf was sie achten muss bei den Berichten. Aufjedenfall bin ich dankbar für die vielen Antworten und würde euch gern auf den laufenden halten.
KSCam 29.01.2021 | 12:50
wenn Sie glauben erwerbsgemindert zu sein, können Sie den Antrag sofort stellen. Bis ins Frühjahr zu warten macht dann wenig Sinn, es sei denn Sie wüssten heute schon dass die Erwerbsminderung erst im Frühjahr 2021 eintreten wird. grins Aus Ihren Beiträgen ist zu vermuten dass die Erwerbsminderung (sofern sie überhaupt vorliegt) längst eingetreten ist und Sie daher den "entscheidenden 5 Jahres Zeitraum" nicht beeinflussen können......
Pauliam 29.01.2021 | 20:04
Also wenn zwischen 2014-2018 nichts in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, dann ist es absolut entscheidend, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Dazu gibt es 3 Möglichkeiten 1. bei Rehaantrag 2. bei Rentenantrag 3. bei Eintritt der Erkrankung die zur EMR führt Die DRV wird mit Sicherheit Punkt 3 nehmen. Deshalb ist all entscheidend, wann deine Krankheit nachweislich begonnen hat. Dafür wären als Dokumentation Krankenhauseinweisung zb hilfreich. Sie fragen dich auch im Antrag, was du denkst, wann die Krankheit eingesetzt hat und wenn du das schlüssig darlegen kannst, dann wird die das auch so sehen. Bis wann hast du regulär gearbeitet, wann warst du das allererste Mal krank?
W°lfgangam 29.01.2021 | 20:23
Zitat von Blue anzeigenausblenden
BINGO! Unterstellt, es sind Pflichtbeitragzeiten wg. Kindererziehung und folgend auch noch Berücksichtigungszeiten wg. Kindererziehung (auch hier unterstellt, Sie haben die Kinder bis zum 10 Lbj. überwiegend erzogen), sollten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sein. Bei Zwillingsgeburt könnte es allerdings knapp werden. DAHER: umgehend Termin zur Antragstellung - wo auch immer örtlich - vereinbaren, um etwaige Fristen/rechtzeitig erfüllte Versicherungsbedingungen zu retten. Ob es dann aus DRV-Sicht soz.-med. 'reicht' = ist EM, wird sich zeigen. Gruß w.
blueam 07.02.2021 | 14:31
Hallo zusammen. Danke für die wichtigen Infos ! Meine Tochter ist 11 Jahre alt und mein Sohn 9 Jahre. Pflichtbeiträge wegen Kindererziehungszeiten wurden 2009-2014 gezahlt und 2015 frw Beiträge wegen Minijob. 2016-2017 Lücke und ab 04/2018 Pflichtbeiträge zur Pflege. Ich komme noch nicht auf 36 Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren aber laut meiner Berechnung ab April 2021 hätte ich die 3 Jahre voll (Pflegebeiträge) und erst dann wollte ich einen Antrag stellen. Die erweiterten Erziehungszeiten bis zum 10 LJ waren mir neu, das stand nie im Verlaufsbogen der Rentenversicherung. Sollte ich das formlos vorab beantrange, damit das im Verlauf drin steht? Da finde ich zu wenig Infos auf der Homepage. Somit hätte ich auch die 5 Jahre Wartezeit zusammen. Ich habe letzte Woche den aktuellen Verlauf angefordert. Das letzte Mal auf Minijobbasis gearbeitet 11/2015. Krank bin ich wahrscheinlich mein Leben lang schon aber lückenlos (alle 3 Monate und Therapielotse) beim Psychiater dokumentiert ab 2018. Ich wusste gar nicht, dass es wichtig ist, wann die Krankheiten ausgebrochen sind. Ich würde 2009 mit unbehandelter Wochenbettdepression sagen aber fachärztlich dokumentiert ist alles ab 2018. DAvor natürlich auch paar Hausärzte /Psychiater besucht aber da wurde ich eher abgewimmelt mit Medis. Reicht es dann im Fragebogen 2018 (Beginn der Krankheit) anzugeben? Ich würde auch klar die Wahrheit ankreuzen, dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann und ich möchte auch auch nicht meine Hausärztin angeben, auch wenn es im Antrag fett markiert wurde. Nur die Psychiaterin der Uniklinik hat den lückenlosen Verlauf. Muss ich dennoch einen Hausarzt angeben? Sollte meine Psychiaterin mich formell AU schreiben auch wenn ich nicht arbeite? Die DRK wird bei der Krankenkasse wegen AU und Diagnosen nachfragen, da ich frw. versichert bin und auch nie Krankengeld brauchte, gibt es da auch keine Diagnosen der AUS von der Krankenkasse. Meine Psychiaterin sieht da keine Notwendigkeit. Letzte Woche habe ich vom Versorgungsamt SGB 50 bekommen. Mein Therapeut hat das im Befundbericht vorgeschlagen und es wurde so übernommen. Vielen DAnk für Eure Mühe und EInarbeiten der einzelnen Schicksale!
Klartextam 07.02.2021 | 15:36
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung (Leistungsfall). Dieser wird nach Ihrer Antragstellung vom sozialmedizinischen Dienst ermittelt. Ohne dieses Datum kann auch nicht bestimmt werden, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Daher ist alles, wie auch schon aus den vorherigen Antworten zu erkennen, rein spekulativ und hilft Ihnen nicht weiter. Nur nach der Antragstellung werden sie Gewissheit erhalten. Eine Antragstellung in der Zukunft wird Ihnen vermutlich nicht helfen, da Sie die 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten nicht in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung, sondern vor dem Leistungfall erreicht haben müssen und das Datum kennen Sie nicht. Fazit: Hier wird man Ihnen nicht direkt weiterhelfen können. Halten Sie sich nicht so viel mit Spekulationen auf, sondern stellen Sie schnellstmöglich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Zoraam 07.02.2021 | 15:45
Zitat von blue anzeigenausblenden
blue schrieb

Hallo zusammen.

Danke für die wichtigen Infos !

Meine Tochter ist 11 Jahre alt und mein Sohn 9 Jahre.

Pflichtbeiträge wegen Kindererziehungszeiten wurden 2009-2014 gezahlt und 2015 frw Beiträge wegen Minijob. 2016-2017 Lücke und ab 04/2018 Pflichtbeiträge zur Pflege.

Ich komme noch nicht auf 36 Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren aber laut meiner Berechnung ab April 2021 hätte ich die 3 Jahre voll (Pflegebeiträge) und erst dann wollte ich einen Antrag stellen.

Die erweiterten Erziehungszeiten bis zum 10 LJ waren mir neu, das stand nie im Verlaufsbogen der Rentenversicherung. Sollte ich das formlos vorab beantrange, damit das im Verlauf drin steht? Da finde ich zu wenig Infos auf der Homepage.

Somit hätte ich auch die 5 Jahre Wartezeit zusammen.

Ich habe letzte Woche den aktuellen Verlauf angefordert.

Das letzte Mal auf Minijobbasis gearbeitet 11/2015.

Krank bin ich wahrscheinlich mein Leben lang schon aber lückenlos (alle 3 Monate und Therapielotse) beim Psychiater dokumentiert ab 2018.

Ich wusste gar nicht, dass es wichtig ist, wann die Krankheiten ausgebrochen sind. Ich würde 2009 mit unbehandelter Wochenbettdepression sagen aber fachärztlich dokumentiert ist alles ab 2018. DAvor natürlich auch paar Hausärzte /Psychiater besucht aber da wurde ich eher abgewimmelt mit Medis.

Reicht es dann im Fragebogen 2018 (Beginn der Krankheit) anzugeben? Ich würde auch klar die Wahrheit ankreuzen, dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann und ich möchte auch auch nicht meine Hausärztin angeben, auch wenn es im Antrag fett markiert wurde. Nur die Psychiaterin der Uniklinik hat den lückenlosen Verlauf. Muss ich dennoch einen Hausarzt angeben?

Sollte meine Psychiaterin mich formell AU schreiben auch wenn ich nicht arbeite? Die DRK wird bei der Krankenkasse wegen AU und Diagnosen nachfragen, da ich frw. versichert bin und auch nie Krankengeld brauchte, gibt es da auch keine Diagnosen der AUS von der Krankenkasse. Meine Psychiaterin sieht da keine Notwendigkeit.

Letzte Woche habe ich vom Versorgungsamt SGB 50 bekommen. Mein Therapeut hat das im Befundbericht vorgeschlagen und es wurde so übernommen.

Vielen DAnk für Eure Mühe und EInarbeiten der einzelnen Schicksale!

Es wird letztlich entscheidend sein, wann der Eintritt der Erwerbsminderung gesehen wird. Alles andere ist somit spekulativ,hätte,wäre,wenn. Ich bin auch SB geboren und die RV hat das auch berücksichtigt,dass die Ursachen der Erkrankung mit die Folge von Dingen sind, die Jahrzehnte zurückliegen. Als Rentenbeginn wurde das Datum der Antragstellung genommen, auch wenn der Erkrankungsbeginn vorher lag. Entscheidend sind nicht nur reine Diagnosen, sondern die Frage ab wann diese dann auch zur entsprechenden Leistungsminderung geführt haben. Stehen Sie den Antrag und dann schauen Sie, was passiert. Sollten die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht vorliegen, wird die RV das ganze nicht bis zum Ende abarbeiten und Ihnen das mitteilen. Erhalten Sie aber bspw. eine Einladung zur Begutachtung, ist das ein gutes Zeichen. Viel Erfolg!
Hobbyexperteam 07.02.2021 | 17:47
Hallo Blue, die Rentenversicherung nimmt aufgrund der besonderen Situation Rentenanträge aktuell auch telefonisch auf. Termine können Sie unter der für Sie kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 vereinbaren. Falls Sie sich eine telefonische Antragsaufnahme nicht zutrauen, können Sie den Antrag auch online auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag stellen. Wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, warten Sie einfach das Verfahren ab. Sollte der Antrag erfolgreich sein, ist die Inanspruchnahme eines (kostenpflichtigen) Rechtsbeistandes gar nicht erforderlich. Selbst wenn der Antrag abgelehnt werden sollte, haben Sie vier Wochen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann auch zunächst ohne Begründung fristwahrend eingelegt werden. Wenn es dann zu einem Rechtsstreit kommt, können Sie sich immer noch von einem Rechtsbeistand beraten und vertreten lassen. Viel Glück und verlieren Sie keine Zeit bei der Antragstellung
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