um Versorgungslücken zu vermeiden, sollten Sie sich vorab schon bei der Agentur für Arbeit melden/Job Center melden. Nur dann ist gewährleistet, dass ein Anspruch auf eine nachfolgende Sozialleistung rechtzeitig geprüft werden kann.
Sie können sich aber auch vorab telefonisch beim Rentenversicherungsträger über die Weitergewährung erkundigen. Sofern bereits eine medizinische Entscheidung vorliegt, kann Ihnen dies mitgeteilt werden. Sofern die Bescheiderteilung zur Weitergewährung nicht mehr rechtzeitig vor Wegfall erfolgen kann, erhalten Sie eine Nachzahlung.