Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenum Versorgungslücken zu vermeiden, sollten Sie sich vorab schon bei der Agentur für Arbeit melden/Job Center melden. Nur dann ist gewährleistet, dass ein Anspruch auf eine nachfolgende Sozialleistung rechtzeitig geprüft werden kann.
Sie können sich aber auch vorab telefonisch beim Rentenversicherungsträger über die Weitergewährung erkundigen. Sofern bereits eine medizinische Entscheidung vorliegt, kann Ihnen dies mitgeteilt werden. Sofern die Bescheiderteilung zur Weitergewährung nicht mehr rechtzeitig vor Wegfall erfolgen kann, erhalten Sie eine Nachzahlung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
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