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Zur Experten-Antwort springenHallo Interessent,
für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente werden Pflichtbeiträge in der Schweiz angerechnet. Es entsteht durch die Beitragszeiten in der Schweiz keine Versicherungslücke in Ihren deutschen Versicherungszeiten. Diese Beitragszeiten zählen auch für sämtliche Wartezeiten zur Erfüllung einer deutschen Rente mit.
Die Berechnung der Renten erfolgt in beiden Ländern grundsätzlich aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten, so dass Sie zwei einzelne Rentenansprüche erwerben.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten Ihnen die folgenden Broschüren:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.html
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