Hallo Lumpi,
beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften (zum Beispiel in der gesetzlichen Rente) gleichmäßig zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt (= sogenannter Halbteilungsgrundsatz).
Dies bedeutet, dass der Ehepartner, der mehr Anwartschaften erworben hat, an den anderen Ehepartner etwas abgeben muss. Nach Durchführung des Versorgungsausgleichs haben dann beide Ehepartner normalerweise gleich hohe Versorgungsanwartschaften für die Ehezeit.
Warum Ihre Freundin Anwartschaften abgeben muss, kann ich ohne Kenntnis des Beschlusses des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich nicht beurteilen. Sie dürfte aber vermutlich Entgeltpunkte während der Ehezeit haben, weil ein Teil der Zurechnungszeit in die Ehezeit fällt und sie eine Beschäftigung ausgeübt hat. Sollte der Ehemann weniger oder gar keine Entgeltpunkte während der Ehezeit haben, würde dies den Abschlag erklären.