So werden unliebsame Leute einfach abserviert :
" Sozialer Richter abserviert – Seine Urteile kosteten der Rentenkasse Milliarden
Wurde der Richter am BSG „strafversetzt“? – Weil seine Urteile dem Staat nicht passten?
Bereits im November 2008 hatte der MDR über den spektakulären Fall von Prof. Wolfgang Meyer, dem dienstältesten Richter am Bundessozialgericht (BGS) berichtet. Richter Meyer, der mit dem 4. Senat am BGS für Rentenangelegenheiten zuständig war, erhielt plötzlich nur noch wenige Fälle zum Verhandeln. Er selbst ist überzeugt, dass dies mit seinen Urteilen zu Gunsten der Rentenempfänger zu tun hat. Jetzt klagte der Richter gegen sein eigenes Gericht…
Die Hintergründe: Mehr als 18 Jahre traf Richter Wolfgang Meyer Entscheidungen am BGS in Rentenangelegenheiten. Darunter viele Urteile zu den so genannten Ostrenten. So bescherten Seine Entscheidungen DDR-Akademikern, Ingenieuren, Wissenschaftlern, ehemaligen Reichsbahnern und Postmitarbeitern der DDR höhere Renten. In dem Rechtsstreit um die Anrechnung von Unfallrenten auf die Altersrenten, bei denen Ostdeutsche schlechter gestellt waren als die Westdeutschen entschied Meyer ebenfalls zu Gunsten der Rentner. Eines der letzten spektakulären Urteile von Richter Meyer und seinem 4. Senat war die Entscheidung, dass die zehnprozentige Kürzung der Erwerbsminderungsrenten für Personen unter 60 Jahren nicht rechtens sei.
Die „Strafversetzung“: In Rentenangelegenheiten wurde und wird viel geklagt. So hatten Wolfgang Meyer und sein 4. Senat immer reichlich Arbeit. Darum hatte er seit einiger Zeit um etwas Entlastung gebeten. Was aber jetzt (gut ein Jahr nach dem Urteil zur Erwerbsminderungsrente) geschah war dann weder von ihm beabsichtigt noch befürchtet worden. Plötzlich erhielt er kaum noch Fälle in Rentenangelegenheiten zu verhandeln. Die allermeisten Fälle gingen jetzt an den Senat 5a, welches ebenfalls für Renten zuständig ist. Kurz darauf wurde er dann kurzerhand in den Bereich der Unfallversicherung versetzt. Nun darf er in Rentenangelegenheiten – zur Freude der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht mehr urteilen.
Die Sicht des BSG: „Die Entlastung des 4. Senats durch die Ermessensentscheidung des Präsidiums erfolgte auf den ausdrücklichen dringenden Wunsch von Prof. Dr. Meyer. Dieser hatte das Präsidium zuvor darüber informiert, dass er angesichts der Arbeitsbelastung sich nicht mehr in der Lage sieht, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.“ (Dr. Thomas Voelzke, Pressesprecher des BSG)
Die Sicht des Richters: „Ich fühle mich schlichtweg kaltgestellt! Es könnte durchaus sein, dass über die anderthalb Jahrzehnte die Rechtsprechung des 4. Senats manchem einfach zu teuer geworden ist.“ Und die Aussage des Pressesprechers Voelzke hält Richter Meyer für eine bloße Schutzbehauptung. Der 4. Senat habe um Entlastung gebeten aber nicht darum, dass ihm die Rentensachen entzogen würden.
Wer profitiert davon? In erster Linie ist dies die Deutsche Rentenversicherung, der die Entscheidungen und Urteile von Richter Wolfgang Meyer Milliardenbeträge gekostet hat. Und dann natürlich auch noch das für die Renten zuständige Bundessozialministerium. Beide, so vermuten einige Rentenexperten, hätten sicherlich großes Interesse an der „Entlastung“ von Richter Meyer und dem 4. Senat gehabt. Währenddessen weist Dr. Voelzke als BSG-Sprecher jede politische Einflussnahme entschieden zurück. – Von anderen Richtern wird die Angelegenheit mit Bedenken gesehen. Sollten die Vorwürfe stimmen, dann wäre dies eine Katastrophe für den Rechtsstaat. Dieser Ansicht ist auch Richter Wilfried Hamm von der Neuen Richtervereinigung. Seiner Meinung nach lässt die ganze Angelegenheit tatsächlich den Schluss zu, dass dies alles doch nicht so ganz unbeeinflusst gewesen ist…
Verwaltungsgericht weist Klage ab: Inzwischen hat Richter Meyer vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen sein eigenes Gericht, das Bundessozialgericht, eingereicht. Dabei monierte Meyer u. a. die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit und dass er und seine Senatskollegen über mehrere Monate hinweg kaum etwas zu tun gehabt hätten – und das bei einem Gehalt von 8.500 Euro monatlich. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht jetzt abgewiesen. Begründet wurde dies mit folgenden Argumenten: 1. Der strittige Geschäftsverteilungsplan des BSG ist nicht mehr aktuell. Daher gebe es kein Feststellungsinteresse seitens des Verwaltungsgerichtes mehr! 2. Die Klage sei unbegründet, da die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes von einem unabhängigen Richtergremium (dem achtköpfigen Präsidium des BSG) entschieden worden sei. 3. Richter Meyer habe zudem keine ausreichenden Argumente vorgebracht, die die vorgeworfene Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit belegen würden. 4. Die Klage sei auch unzulässig, da zuvor hätte ein Widerspruchsverfahren gegen die Aufgabenverteilung angestrengt worden sein müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen. (Az.: 1 K 691/08.KS)
Wie geht es weiter? Richter Wolfgang Meyer kündigte nun an, gegen diese Abweisung Beschwerde einzulegen. Notfalls will er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen… "