Hallo Ludmilla,
Schade hat Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie als Jahrgang 1958 die Regelaltersrente erst mit 66 Jahren in Anspruch nehmen können. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie bereits jetzt beantragen, dafür brauchen Sie aber 35 Jahre Mindestversicherungszeit. Selbst wenn Sie vor dem 01.07.2024 bereits in die Altersrente wechseln, erhalten Sie den Zuschlag von 7,5 Prozent.
Im Normalfall ändert sich die Rentenhöhe nicht.
Bei Altersrenten (egal ob Regelaltersrente oder eine vorgezogene) ist ein eventueller Hinzuverdienst seit 01.01.2023 unbeachtlich.
Für die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente können Sie den "verkürzten Antrag auf Versichertenrente" (Vordruck R0110) verwenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung