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Experten-Antwort

EU Rente in Regelrente

von Ludmilla18.02.2023 | 17:14
126 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin gerade 65 geworden, 50% Schwerbehindert, Bj 58, EU Rente unbefristet seit 2010: Meine Fragen: 1.Wenn ich jetzt in die Regelrente gehe, bekomme ich diesen Vorteil? "Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent." 1a. Ändert sich etwas an der Höhe der Rente, wenn ich jetzt in die Regelrente gehe? 2.Wieviel darf ich in der Regelrente dazu verdienen? 3.Welche Anträge muss ich stellen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ludmilla,

Schade hat Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie als Jahrgang 1958 die Regelaltersrente erst mit 66 Jahren in Anspruch nehmen können. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie bereits jetzt beantragen, dafür brauchen Sie aber 35 Jahre Mindestversicherungszeit. Selbst wenn Sie vor dem 01.07.2024 bereits in die Altersrente wechseln, erhalten Sie den Zuschlag von 7,5 Prozent.

Im Normalfall ändert sich die Rentenhöhe nicht.

Bei Altersrenten (egal ob Regelaltersrente oder eine vorgezogene) ist ein eventueller Hinzuverdienst seit 01.01.2023 unbeachtlich.

Für die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente können Sie den "verkürzten Antrag auf Versichertenrente" (Vordruck R0110) verwenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Schadeam 18.02.2023 | 17:18
1) jetzt kann der Jahrgang 1958 noch gar nicht in Regelaltersrente gehen, weil Sie erst 2024 mit 66 das Regelalter erreichen. Aber die AR für schwerbehinderte Menschen ginge 1a) Im Regelfall nicht 2) seit 01-01-2023 darf man neben der Altersrente unbegrenzt verdienen, was aber eher uninteressant sein dürfte da Sie ja voll erwerbsgemindert sind. 3) R0110 schönes WE
Schade Ergänzungam 18.02.2023 | 17:19
...und die Änderung zum 01.07.2024 greift dann auch.
Ich könnteam 18.02.2023 | 17:56
kein Rentenberater sein. Ich würde durchdrehen, wenn die Leute nichts verstehen wollen. Man muss sich doch wenigstens ein kleines bisschen mit seinen Sachen beschäftigen. Zumindest, wann man Anspruch auf welche Rentenart hat oder ist das zu viel erwartet?
EM Bestandsrentneram 18.02.2023 | 19:52
Da gebe ich ihnen vollkommen recht. Ich habe mich auch ab 2013 mit dieser Thematik befasst als ich krank wurde und deshalb habe ich mich auch immer für die Verbesserungen für uns Bestandserwerbsminderungsrentner eingesetzt und bin froh das wir wenigsten einen kleinen Teilerfolg errungen haben. Verstehe auch nicht wie man sich nicht selbst mit diesen Thema beschäftigen kann wenn man betroffen ist.
Uliam 19.02.2023 | 09:54
Schade hat die Fragen super beantwortet! Die anderen Kommentatoren scheinen den Sinn nicht zu verstehen, wofür ein Forum da ist. Diese überheblichen Sprüche finde ich einfach z.K.
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