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Experten-Antwort

EU-Rente in USA beziehen

von Timme24.07.2017 | 02:05
1624 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an die Experten: Wenn ich eine dauerhafte EU-Rente (bis zur Altersrente) wegen voller Erwerbsminderung bekommen, kann ich dann in die USA auswandern oder mich zumindest mehrere Jahre dort aufhalten? Oder würde mir die Leistung ganz oder teilweise gestrichen? Danke.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.07.2017 | 13:29

Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei gewöhnlichem Aufenthalt in den USA nur, soweit dieser unabhängig vom deutschen Teilzeitarbeitsmarkt, also allein aus medizinischen Gründen besteht. Hier gilt die Gebietsgleichstellung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens nicht.

Bei Verzug in die USA (Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts) steht zum Beispiel statt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die auf dem verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarkt beruht, nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu.

Eine Änderung in der Rentenhöhe ergibt sich zudem auch, wenn Sie zum Beispiel Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben.

Experten-Antwortam 24.07.2017 | 13:30

Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei gewöhnlichem Aufenthalt in den USA nur, soweit dieser unabhängig vom deutschen Teilzeitarbeitsmarkt, also allein aus medizinischen Gründen besteht. Hier gilt die Gebietsgleichstellung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens nicht.

Bei Verzug in die USA (Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts) steht zum Beispiel statt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die auf dem verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarkt beruht, nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu.

Eine Änderung in der Rentenhöhe ergibt sich zudem auch, wenn Sie zum Beispiel Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben.

10 Antworten

Sandmannam 24.07.2017 | 06:23
Vorab ist ein Austritt aus der GKV nötig. Ein Wiedereintritt geht dann leider nicht mehr. Ansonsten steht dem nichts entgegen.
Fortitude oneam 24.07.2017 | 08:07
Hallo Timme, solange es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt, ja ist kein Problem. Erst wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern würde (Auslandsaufenthalt von mind. 6 Monaten) wäre dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Wie bereits schon erwähnt, ist die GKV zu klären. Mfg
W*lfgangam 24.07.2017 | 12:40
Hallo Sandmann, wo kommen nur immer diese Gerüchte her? Der wird bei Rückkehr sogar zwangsweise von seiner letzten Kasse wieder zu vereinnahmen sein. Gruß w.
Lumpiam 24.07.2017 | 12:50
Und das kostet die deutsche Rentenversicherung dann gar nichts mehr, weil diese Mexikaner bezahlen die Rente dann !
zyam 24.07.2017 | 15:13
Scheinbar haben Sie sich noch nicht danach erkundigt, unter welchen Voraussetzungen Ihnen die USA überhaupt ein Visum für einen Daueraufenthalt ausstellen. https://www.info-usa.de/als-rentner-in-die-usa/
Dietmar S. am 25.07.2017 | 11:13
Auch unbefristete EM-Renten werden von der DRV überprüft. Dann werden Sie wahrscheinlich extra nach Deutschland zur Überprüfung reisen müssen. Ich glaube kaum, daß die DRV in den USA spezielle Einrichtungen hat bzw. unterhält, welche das übernehmen können. Ich könnte mir auch vorstellen, daß gerade ein deutscher EM-Rentner in den USA, ein hinreichender Grund sein kann, die Berechtigung der EM-Rente regelmäßig zu überprüfen. Also Vorsicht.
Gregor K. am 25.07.2017 | 16:26
Zitat von Jupp anzeigen
Auch unbefristete EM-Renten werden von der DRV überprüft. Dann werden Sie wahrscheinlich extra nach Deutschland zur Überprüfung reisen müssen. Ich glaube kaum, daß die DRV in den USA spezielle Einrichtungen hat bzw. unterhält, welche das übernehmen können. Ich könnte mir auch vorstellen, daß gerade ein deutscher EM-Rentner in den USA, ein hinreichender Grund sein kann, die Berechtigung der EM-Rente regelmäßig zu überprüfen. Also Vorsicht.
Welch ein Blödsinn! Es leben viele Tausend EU-Rentner weltweit, die regelmäßig ihre Rente überwiesen bekommen. Ein ärztliche Überprüfung kann auch im Ausland stattfinden, kein Problem, deshalb muss keiner nach Deutschland reisen.
Typische Ossi-Verhaltensweise. Einfach etwas für Blödsinn erklären, aber zu faul hier einfach die entsprechende Frage an die Experten zu stellen. Pass auf, daß die gebratenen Enten dir nicht eines Tages in das Maul fliegen.
W*lfgangam 26.07.2017 | 20:55
Zitat von Jupp anzeigen
Hallo Jupp, ist halt ein Berufsempörter ohne Abschluss mit Tagesfreilauf in jedem Forum, zu allem eine Meinung, nur mit Wissen hapert's ;-) Und sachdienliche Antworten können Sie da nie erwarten! ...hmm, mal Groko fragen, der kennt sich da aus *g Standardantworten: [ ] geh arbeiten [ ] wenn du meinst [ ] heul doch [ ] dir glaub eh keiner [ ] du bist zu dumm zum xyz (Variable 3-dimensional ergänzbar) [X] suchen Sie sich eine aus ;-) Gruß w.
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