Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEin Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei gewöhnlichem Aufenthalt in den USA nur, soweit dieser unabhängig vom deutschen Teilzeitarbeitsmarkt, also allein aus medizinischen Gründen besteht. Hier gilt die Gebietsgleichstellung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens nicht.
Bei Verzug in die USA (Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts) steht zum Beispiel statt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die auf dem verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarkt beruht, nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu.
Eine Änderung in der Rentenhöhe ergibt sich zudem auch, wenn Sie zum Beispiel Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben.
Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei gewöhnlichem Aufenthalt in den USA nur, soweit dieser unabhängig vom deutschen Teilzeitarbeitsmarkt, also allein aus medizinischen Gründen besteht. Hier gilt die Gebietsgleichstellung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens nicht.
Bei Verzug in die USA (Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts) steht zum Beispiel statt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die auf dem verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarkt beruht, nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu.
Eine Änderung in der Rentenhöhe ergibt sich zudem auch, wenn Sie zum Beispiel Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben.
Typische Ossi-Verhaltensweise. Einfach etwas für Blödsinn erklären, aber zu faul hier einfach die entsprechende Frage an die Experten zu stellen. Pass auf, daß die gebratenen Enten dir nicht eines Tages in das Maul fliegen.Auch unbefristete EM-Renten werden von der DRV überprüft. Dann werden Sie wahrscheinlich extra nach Deutschland zur Überprüfung reisen müssen. Ich glaube kaum, daß die DRV in den USA spezielle Einrichtungen hat bzw. unterhält, welche das übernehmen können. Ich könnte mir auch vorstellen, daß gerade ein deutscher EM-Rentner in den USA, ein hinreichender Grund sein kann, die Berechtigung der EM-Rente regelmäßig zu überprüfen. Also Vorsicht.Welch ein Blödsinn! Es leben viele Tausend EU-Rentner weltweit, die regelmäßig ihre Rente überwiesen bekommen. Ein ärztliche Überprüfung kann auch im Ausland stattfinden, kein Problem, deshalb muss keiner nach Deutschland reisen.
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