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EU-Rente Keine Reha bewilligt

von Lis05.05.2010 | 11:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich habe folgende Frage.Ich bekomme seit 1,5h Jahren 100%EU Rente und habe einen Antrag auf med.Reha gestellt um meine Traumatas zu verarbeiten und irgendwann wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.Diese wurde abgelehnt mit der Begründung das sich mein Gesundheitszustand durch eine Med.Reha nicht bessern würde und meine Arbeitsfähigkeit dadurch nicht wieder hergestellt werden würde(Dazu muss ich sagen das ich schon 4 Jahre aus dem Job raus bin wegen psychischer Probleme und schon oft in Akutkliniken war).Statt dessen wurde meine Rente weitere 2 Jahre verlängert.Ich würde sehr gerne auch mal wieder ins Arbeitsleben einsteigen jedoch ginge das nur mit einer beruflichen Reha da ich auch berufsunfähig bin in meinem Job.Habe ich überhaupt jemals eine Chance wieder berufstätig zu werden wenn schon eine med.Reha abgelehnt wird.Dann werde ich doch sicher nie eine berufliche Reha bekommen oder? Kann mir jemand was dazu sagen? Herzlichen Dank Lis

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lis,

aus der Ferne betrachtet, sollten Sie sich tats. zunächst um eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes kümmern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind dann in besserer Verfassung natürlich nicht ausgeschlossen.

Alles Gute für Sie

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Lis,

die Wiedererlangung Ihrer Gesundheit ist für Sie das Wichtigste! Daher kümmern Sie sich ja auch eigeninitiativ um eine für Sie geeignete Klinik.

Sie beziehen eine Rente auf Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger, der offensichtlich - derzeit -keine Erfolgsaussicht für eine medizinische Reha-Leistung sieht. Es bleibt Ihnen unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen, z. B. mit Unterlagen/Empfehlungen Ihres behandelnden Arztes, Unterlagen über die Klinik und einem Hinweis auf die lange Wartezeit bis zu einem Beginn dort. Sieht der Rentenversicherungsträger keinen Reha-Bedarf zu Lasten der Rentenversicherung, aber ggf. einen generellen Reha-Bedarf, muss er Ihren Antrag dann an die Krankenversicherung weiterleiten, die dann entscheidet. Bei einer erneuten Ablehnung ist ein Widerspruch und danach auch eine Klage möglich.

Bleiben Sie am Ball!

Und besprechen Sie in erster Linie mit Ihrem Arzt, welche Leistung / Leistungen er empfiehlt.

Alles Gute!

19 Antworten

whiskyam 05.05.2010 | 11:55
Die berufl./mediz. Reha wird von der Rentenversicherung gewährt, wenn dadurch der Gesundheitszustand soweit gebessert werden kann, dass ein Einstieg in das Berufsleben wieder möglich ist. Bei Ihnen sieht man wohl diese Möglichkeit nicht. Bei psychischen Erkrankungen ist das nach mehreren Jahren erfahrungsgemäß eh schwer, wieder ins Berufsleben zu finden. Insofern ist die Ablehnung durch den Rentenversicherungsträger nachvollziehbar. Sie sollten deshalb einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine psychosomatische Rehamaßnahme stellen. Daneben sollten sie vielleicht auch mal an ambulante Behandlungen denken, sofern Sie diese nicht bereits schon durchführen.
Lisam 05.05.2010 | 12:17
Hallo whisky Danke für diese schnelle Antwort.Ja ich mache schon über 2 Jahre ambulante Therapie aber Traumatherapie geht nur stationär in meinem Falle.Ich habe noch eine Klinik am laufen über die KK.Mal sehn ob ich da aufgenommen werde denn auch dort muss man erst zu einem Vorgespräch ehe entschieden wird ob man therapiefähig ist.Ich warte auf diese Klinik bald ein ganzes Jahr da es nur wenige Kliniken gibt die auf meine Störungen spezialisiert sind.Jedoch würd ich gern auch einen berufliche Reha machen danach aber ob ich das je bewilligt bekomme?Brauch ich dafür Atteste von Ärzten die mir berufstauglichkeit oder ähnliches bescheinigen? Lg Lis
Bettyam 05.05.2010 | 13:03
Eine med. Reha wird ihnen bei ihrem Krankheitsbild ( Trauma ) wohl kaum helfen. Ich glaube Sie gehen da von völlig falschen Erwartungen/Hoffnungen aus, was eine Reha leisten kann. Die Behandlung einer solchen sehr schweren psychischen Erkrankung wie der ihren dauert - meistens - viele Jahre und ob man Ende wirklich eine Heilung oder zumindest eine erhebliche Verbesserung der Erkrankung steht, ist auch nicht sicher. Wie soll ihnen dann eine ca. 4-6 wöchige Rehamassnahme helfen ?? Da Sie ja bereits seit mehreren Jahren in psychiatrischer Behandlung sind, sollten Sie dies eigentlich auch wissen. Sie sollten sich zumindest in der nächsten Zeit und bis auf weiteres, von dem Gedanken einer Arbeistaufnahme absolut verabschieden und sich vorrangig und n u r um ihre Gesundheit kümmern. Zu einem viel späteren Zeitpunkt und nur bei einer erheblicher Verbesserung ihres Gesundheitszustandes sollten Sie dann über einen Wiedereinstieg ins Berufsleben nachdenken und dann noch einmal einen Antrrag auf eine med.-berufliche Rehabilitaion stellen.
Akteneinsichtam 05.05.2010 | 16:31
Nehmen Sie erst einmal Akteneinsicht in die "Gutachten" des med. Dienstes des Regionalträgers und sonstigen darin befindlichen Auskünfte. Sie werden dabei erkennen, ob man Sie dort richtig einsortiert und beurteilt hat. Gerade bei traumatisierten Patienten jagt eine Fehldiasgnose die nächste und die Ärzte schreiben eh nur voneinander ab.
Murmeltieram 05.05.2010 | 17:00
Nicht schon wieder....
Lisam 06.05.2010 | 09:45
Ich bedanke mich bei allen für die Antworten bis auf die von Murmeltier aber solche Kommentare sollte man besser überlesen. Akteneinsicht ist eine gute Idee.Wo kann ich die bekommen?Ich war bei keinem Med.Dienst bisher.Von daher diese Frage.Und mit einem Arzt ist auch schwierig da meine Ärztin aufgehört hat zu arbeiten und ich gerade auf der Suche nach einem neuen Arzt bin der mich ja dann auch schlecht beurteilen kann auch wenn er die ganzen Akten der vorherigen Ärztin bekommt.Er muss mich ja dann auch erstmal kennenlernen.Naja alles nicht so ganz einfach aber ich muss mich wohl damit vorerst abfinden zuhause zu sitzen.Nur ganz ohne irgendwas wird das auch niemals besser.Wie gesagt ich habe ja demnächst auch erstmal 2 Jahre Therapiepause da meine Stunden plus Verlängerungs nun alle sind. Dennoch danke ich Ihnen für die Antworten... Mfg Lis
Dieteram 06.05.2010 | 10:13
Die Akteneisicht müssen Sie bei ihrer Rentenversicherung beantragen. Die Akteneinischt selbst können Sie dann in ihrem Rathaus oder ihrer Stadtverwaltung vornehmen - nicht bei einem oder ihrem Arzt ! , weil die Akten dann dort hingesandt werden. Akteneinsicht nützt ihnen aber jetzt aktuell nur noch dann etwas, wenn Sie sich noch in der 4 wöchigen Widerspruchsfrist gegen den ablehnenden Rehabecheid befinden. Ansonsten ist der Bescheid ja bereits kräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Dann müssten Sie einen völlig neuen Rehanatrag stellen und das gesamte Verfahren noch einmal durchlaufen. In dem Zusammenhang wäre dann die Akteneinsicht natürlich sinnvoll.
Dieteram 06.05.2010 | 10:18
Wobei in ihrem Fall - schwere psychiatrsiche Erkrankung - möglicherweise auch ein Sperrvermerk des med. Dienstes der RV zumindest denkbar wäre, sodass Sie selbst keinerlei Alteneinsicht in die ärztlichen Unterlagen bekämen würden. Diese könnte dann tatsächlich nur ein behandelnder Arzt / Facharzt ( Psychiater ) vornehmen. Sie selbst dürften und würden dann aber keinerlei Einblick oder Kopien der ärztlichen Unterlagen erhalten. In so einem Fall wäre es dann erforderlich, rechtlichen Beistand in Form des VDK/SoVD oder eines Anwalts beizuziehen, weil o.g. Institutionen komplette Akteneinsicht auf jeden Fall gewährt wird .
Akteneinsichtam 06.05.2010 | 22:13
Hallo Lis, gerade bei psychischen Erkrankungen ist es ein gefährlicher Irrtum, daß nach einem Arztwechsel der Nachfolger die Vorakten kennen muß. Nutzen Sie die Chance, dass der Arzt oder die Ärztin ganz neu anfangen muß, denn dann kann es sein, dass etwas gesehen wird, was vorher übersehen wurde. Wenn zwei Pychiater oder Psychologen unabhängig voneinander zum selben Ergebnis kommen, wird das wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig sein. Kommen die zu unterschiedlichen Ergebnissen, stimmt was nicht und eine Drittmeinung muß her. Für den Patienten kann es darüber hinaus eminent wichtig sein zu lesen, was die Behandler anderen mitgeteilt haben. Manchem geht dann vielleicht ein Licht auf.
Akteneinsichtam 06.05.2010 | 22:04
Sorry lieber Dieter, aber die Akteneinsicht nach § 25 SGB X unterliegt keinen Beschränkungen. Zwar versuchen die Sozialleistungsträger und deren ärztliche Dienste bei psychisch Erkrankten die Einsicht mit bzw. wegen einer möglichen Gefährdung zu verweigern, nur ist das nicht rechtens. Des Weiteren darf die DRV oder genauer deren medizinischer Dienst die Akten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung an Rathäuser etc. versenden. Wäre eine Straftat nach § 203 StGB. Akteneinsicht hat der zu gewähren, der die Akten führt und das ist immer der Arzt und nicht die Verwaltung. Beantragen muß man die auch nicht. Man kann da ganz einfach hingehen, während der üblichen Geschäftszeiten und dann muß die Akte vorgelegt werden. Ansonsten könnte Urkundenunterdrückung vorliegen.
SUPER IDEE!!!!!am 07.05.2010 | 11:25
Für den Patienten kann es darüber hinaus eminent wichtig sein zu lesen, was die Behandler anderen mitgeteilt haben. Manchem geht dann vielleicht ein Licht auf Sehr gut, und für manche Patienten ist es auch hächst förderlich für Ihre sowieso schon beeinträchtigte Psyche, wenn sie noch das Gutachten lesen, indem Ihr Zustand ggfs. sehr deutlich und sehr negativ beschrieben wird.Das trägt auf jeden Fall zum besseren befinden bei.Wenn ein psychisch Kranker liest wie krank er ist, lt Einschätzung des Arztes.Das bringt dem Erkrankten auf jeden Fall etwas.Ist ja völlig logisch. Hoffe Ihnen geht mal irgendwann ein Licht auf. Aber das wird nicht passieren. Eher kommen die Dinosaurier auf die Erde zurück.
Akteneinsichtam 07.05.2010 | 11:47
Die These, dass die Kenntnis der Schwere der eigenen Erkrankung zu "psychischen" Schäden führt, ist ein Mythos, geschaffen von Leuten, die ihre Inkompetenz verstecken müssen. Vergessen Sie nicht, dass es deutsche Psychiater waren, die ihre Patienten ermorden ließen und später wie Prof. Bürger-Prinz ungeniert weiter praktizierten. Solchen Leuten wollen Sie glauben?
Akteneinsichtam 07.05.2010 | 13:11
Es gibt nicht eine einzige wissenschaftliche Untersuchung, die den Mythos von der "schädigenden" Wahrheit belegt. Die einzige Wahrheit, die schädigend wirkt, ist die über die Inkompetenz des Behandlers, aber die schädigt in erster Linie den Behandler. Die Beantwortung der Weberschen Frage nach dem Warum institutionellen und kollektiven Handelns scheint nicht bis zu Ihnen durchgedrungen zu sein.
Soziologeam 07.05.2010 | 12:46
Die These, dass die Kenntnis der Schwere der eigenen Erkrankung zu "psychischen" Schäden führt, ist ein Mythos, geschaffen von Leuten, die ihre Inkompetenz verstecken müssen. Es ist schon sehr beeindruckend, wie sie Ihre eigene Meinung als für alle geltende Tatsache darstellen. Übersteigertes Selbstbewusstsein nennen wir das. Sie müssen dringend anfangen zu akzeptieren das Ihre eigene Meinung nicht die vorherrschende auf dieser Welt ist. Auch wenn sie dies als völlig normal ansehen. Es ist nicht so.
Soziologeam 07.05.2010 | 22:48
Wow.... Ich bin tief beeindruckt.Sowohl aus soziologischer Sicht als auch aus allen Sichten. Ich denke sie haben nun alle hier überzeugt,dass sie mit Abstand der Schlaueste sind. Das Fleisskärtchen wird Ihnen umgehnd zugesandt. Herzlichen Glückwunsch Soziologe a.D.
Akteneinsichtam 08.05.2010 | 11:58
Sie müssen sich mal ernsthaft fragen, ob Sie zu den Soziologen gehören, die sagen können: "Wir sind diejenigen, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben."
Soziologeam 08.05.2010 | 22:42
Ich gehöre eher zu den Profisoziologen Wenn sie es schaffen würden Ihre Beiträge ohne die ganzen eigenen Kommentare wie z.B ...Ärzte schreiben eh nur voneinander ab..." dann wären sie den Usern eventuell hilfreich. Aber so erzeugen sie Angst, fordern Vorurteile, die User werden immer in die gleiche Richtung gedrängt. Denken sie das ist hilfreich. Ich denke nicht. Im Gegenteil. Das sie die Möglichkeiten kennen ist in Ordnung. Aber immer diese süffisanten Bemerkungen. Einfach nur nervig!!! Soziologe a.D.
Akteneinsichtam 09.05.2010 | 10:44
Wenn Sie zur Profiliga gehören würden, wüßten Sie das über die Ärzte und deren Tendenz zum Abschreiben, insbesondere im Gutachterunwesen. Ich habe jedenfalls noch keinen Arzt kennengelernt, der aufgrund der auf meinem Körper sichtbaren Narben in der Lage war zu sagen, wann und warum diese Narben entstanden sind, obwohl das sehr simpel ist. Mein Ärzteverschleiß ist natürlich sehr groß, weil ich als Dauerblutspender alle 2 Jahre "untersucht" werde und die neuen Ärzte der Blutbank nicht die Zeit haben, die Akte vorher zu lesen. Das hat auch etwas mit der geforderten Qualifikation zum Arztberuf zu tun, denn oberste Pflicht ist die Fähigkeit ein Telefonbuch auswendig lernen zu können und nicht die zu wissenschaftlichem Arbeiten. Die Promotionsarbeit entspricht in etwa von den Anforderungen und dem mittlerem Umfang her noch nicht einmal dem, was Studenten der Wirtschaftswissenschaften als Diplomarbeit abliefern mußten. Wobei natürlich Ausnahmen die Regel bestätigen. Bedenken Sie immer, dass der Ruf der Ärzte letztendlich darauf beruht, dass der Mensch so gut konstruiert ist, dass 99,9999999999% aller Defekte selbst repariert werden. Oder glauben Sie etwa das Märchen, dass die moderne Medizin die realisierte Lebensverlängerung der Menschen in den meisten Ländern ermöglicht hat?
Black Bettyam 20.08.2010 | 20:08
Ich selbst habe Akteneinsicht in alle psychiatrischen Befunde und Berichte gelesen. Ich muss sagen, dass einiges nicht korrekt dargestellt wurde. Wenn ich mir überlege, wie viele Jahre andere "Fachärzte" sich von solchen "Falschmeldungen" beeinflussen ließen und ich demzufolge auch schon abgestempelt war. Gutes Beispiel vor kurzem beim Orthopäden: Während einer Untersuchung habe ich etwas von meiner Schmerzerkrankung verlauten lassen. Ab diesem Zeitpunkt war ich nicht mehr interessant für ihn. Nachdem mir zuvor ohne dieses Wissen die volle Aufmerksamkeit des Arztes zuteil wurde, musste ich nun erleben, dass "es schwierig ist" mich zu behandeln. Dies zum Thema, wie sich Ärzte von Altbefunden beeinflussen lassen. Deshalb bin ich immer für Akteneinsicht, um auch im Notfall einiges klarstellen zu können.
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