Hallo Lis,
aus der Ferne betrachtet, sollten Sie sich tats. zunächst um eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes kümmern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind dann in besserer Verfassung natürlich nicht ausgeschlossen.
Alles Gute für Sie
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Hallo Lis,
aus der Ferne betrachtet, sollten Sie sich tats. zunächst um eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes kümmern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind dann in besserer Verfassung natürlich nicht ausgeschlossen.
Alles Gute für Sie
Hallo Lis,
die Wiedererlangung Ihrer Gesundheit ist für Sie das Wichtigste! Daher kümmern Sie sich ja auch eigeninitiativ um eine für Sie geeignete Klinik.
Sie beziehen eine Rente auf Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger, der offensichtlich - derzeit -keine Erfolgsaussicht für eine medizinische Reha-Leistung sieht. Es bleibt Ihnen unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen, z. B. mit Unterlagen/Empfehlungen Ihres behandelnden Arztes, Unterlagen über die Klinik und einem Hinweis auf die lange Wartezeit bis zu einem Beginn dort. Sieht der Rentenversicherungsträger keinen Reha-Bedarf zu Lasten der Rentenversicherung, aber ggf. einen generellen Reha-Bedarf, muss er Ihren Antrag dann an die Krankenversicherung weiterleiten, die dann entscheidet. Bei einer erneuten Ablehnung ist ein Widerspruch und danach auch eine Klage möglich.
Bleiben Sie am Ball!
Und besprechen Sie in erster Linie mit Ihrem Arzt, welche Leistung / Leistungen er empfiehlt.
Alles Gute!
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