Hallo Doris Janowski,
Sie erhalten aufgrund eines Leistungsvermögens von 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die auf der Arbeitsmarktlage beruht. Diese Renten werden nur auf Zeit gewährt. Wie bereits ausgeführt wurde, können Sie gegen diesen Bescheid mit Widerspruch vorgehen. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist. Bevor im November 2011 ein weiterer Bescheid erteilt wird, besteht noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Sie müssten am besten mit ärztlichen Unterlagen begründen, dass Ihr Leistungsvermögen lediglich bei unter 3 Stunden täglich liegt.